Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

US-Aktienmarkt - Neue Vergleiche

US Aktien Markt – Neuer Vergleich: Vorläufiger Vergleich mit Aktionaeren im Rechtsstreit gegen JP Morgan Chase & Co. wegen des Mergers mit Bank One Corp.

Am Montag den 7. Juli haben Aktionäre und JP Morgan Chase und Co. einen gemeinsamen Antrag an den US District Court des Northern District von Illionois mit dem Ziel gerichtet, den Vergleich in dem Rechtsstreit wegen des Mergers von J.P.Morgan Chase und Co. aus den Jahre 2004 mit der Bank On Corp. vom Gericht vorläufig genehmigen zu lassen. Eine endgültige Anhörung wird vor dem Richter David H.C. am 30. Oktober 2008 stattfinden, an dem bestimmt werden wird, ob der Vergleich vom Gericht endgültig genehmigt wird. Die Klage warf J.P. Morgan Chase und Co. vor, dass die Beklagten nachlässigerweise versäumt hätten zu veröffentlichen, dass William B. H., der Firmenchef von JP Morgan Chase, ein Angebot von Herrn D., dem Firmenchef von Bank One, zurückgewiesen hatte, nachdem Herr D. bereit gewesen wäre die beiden Firmen verschmelzen zu lassen ohne eine Zahlung, wenn Herr D. der zukünftiger Vorstandsvorsitzende der vereinten Firmen wird. Die Beklagten verneinten die Vorwürfe, dass Herr D ein derartiges Angebot unterbreitet hat und bleiben bei der Aussage, dass alle wesentlichen Tatsachen im Zusammenhang mit dem Merger in angemessenen Mitteilungen veröffentlicht wurden.

US Aktien Markt – Neuer Vergleich: Integrated Silicon Solutions Inc. hat sich in einer Aktionärsklage wegen der vorgeworfenen Rückdatierung verglichen.

Integrated Silicon Solutions Inc. hat einen Vergleich in einem Rechtsstreit, den Aktionäre der Firma im .S. District Court, Northern District of California, San Jose Division gegen die Firma und einige Geschäftsführer und Direktoren wegen des Vorwurfs der Rückdatierung von Aktienoptionen eingereicht hatte, erreicht. Eine Anhörung über den Vergleich wird am 25. Juli 2008 stattfinden. Die Aktionäre hatten den Rechtsstreit 2006 eingereicht und laut Klage haben die Beklagten dutzende Aktienoptionen für Geschäftsführer der Firma, inklusive des Firmenchefs Jimmy S.M.L, zurückdatiert hätten, ohne diese ordnungsgemäß zu verbuchen. Die Aktionäre warfen den Geschäftsführern und Direktoren vor, dass diese illegal Steuerabschreibungen auf zurückdatierten Aktien vorgenommen hätten und falsche Finanzangaben gegenüber Aktionäre unter Vorenthaltung der unlauteren Rückdatierung mitgeteilt hätten. Der Betrag für den Integrated Silicon Solutions Inc. bereit war den Rechtsstreit zu vergleichen wurde nicht bekannt gegeben.

US Aktienmarkt: Neue Aktionärsklage: Aktionäre haben eine Klage gegen MRV Communications Inc. wegen der Rückdatierung von Aktienoptionen

Am Dienstag den 8. Juli 2008 haben Aktionäre eine Klage beim US District Court for the Central District of California im Namen aller Aktionäre, die MRV Communications, Inc zwischen 31. März 2003 und 5 Juni 2008 gekauft hatten, gegen den Zulieferer von Optischen Bauteilen und Transportnetzen MRV Communications, Inc. wegen der Rückdatierung von Aktienoptionen eingereicht. MRV ist ein Hersteller für Netzwerklösungen. Der Rechtsstreit wurde einen Monat nach dem die Firma am 5. Juni 2008 bekannt gegeben hatte, dass ihre vorherigen Bilanzen und Gewinnmitteilungen und andere Mitteilungen nicht länger als gültig erachtet werden sollten und dass das Unternehmen damit rechnet, dass die Finanzmitteilungen von 2002 bis 2008 aufgrund falschen Datumsangaben im Zusammenhang mit der Zuteilung von Aktienoptionen berichtigt werden müssen. Aufgrund dieser Mitteilung verlor die Aktie von MRV Communications Inc. ungefähr 24% an Wert. Soweit ein Aktionär / Investor die Aktie in dem oben genannten Zeitraum gekauft haben sollte, so laufen nun wichtige Fristen, damit der Aktionär seine Rechte richtig wahrnehmen kann. Innerhalb von 60 seit dem 8. Juli 2008 haben Aktionäre nun Zeit die richtigen Handlungen vorzunehmen. Sollten Sie die Aktie von MRV in dem oben genannten Zeitraum kauft haben, so sollten Sie umgehend und ohne jeder Verzögerung uns kontaktieren.

US Aktienmarkt – Neuer Vergleich: Coca-Cola Co. hat einen Vergleich über 137, Millionen US Dollar

In einer Vereinbarung unterzeichnet am 26. Juni 2008 und beim U.S. District Court for the Northern District of Georgia am 3.Juli 2008 eingereicht erklärt sich Softdrink-Gigant Coca Cola Co. bereit 137,5 Millionen US Dollar in Bar zu zahlen, um eine nahezu acht Jahre alte Aktionärsklage im Wege des Vergleichs zu beenden, die im Jahre 2000 von Coca Cola Aktionären mit dem Vorwurf eingereicht worden war, dass leitende Firmenmitarbeiter die Firma fehlerhaft vertreten hätten und Mitteilungen verbreitet hätten, die zu einem künstlich erhöhten Aktienpreis geführt hatten. Richter Willis B. H Jr. hat dem Vergleich in der Aktionärsklage vorläufig zugestimmt und eine Anhörung zur endgültigen Genehmigung für 20. Oktober 2008 anberaumt Die Aktionäre hatten in dem Rechtsstreit Coca Cola vorgeworfen, dass in den späten 1990er Geschäftsführer des weltweit größten Getränkeproduzenten gegen US Bundesaktienrecht verstoßen hätten und in einem massiven Aktienbetrugsschema beteiligt gewesen zu sein. In dem Rechtsstreit warfen die Investoren den Beklagten vor, dass diese Softdrinkabfüller unter Druck dazu gezwungen von Coca Cola konzentrierten Sirup in einer Summe im Gegenwert von mindestens 600 Millionen US Dollar abzunehmen, um die Verkaufszahlen von Coke künstlich ansteigen zu lassen und vorzugeben, dass die Aktie von Coke eine jährlichen Anstieg von 8 bis 10 % auch in Zeit des grundsätzlichen Wandels im Getränkehandel erwirtschaften kann. In Wirklichkeit, so die Klage, gingen die Verkaufszahlen aber nach unten. 2005 hatte die US Aktienaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission; SEC) festgestellt, dass zwischen 1997 und 1999 Coca Cola Geschäftsführer dieser aggressiven Verkaufsstrategie in Japan anwendeten. Die Firma weder bestätigte noch verneinte jedes irgendwie geartete Fehlverhalten im Rahmen des Vergleich, aber teilte mit, dass es auch in Zukunft jede irgendwie gegartes Fehlverhalten oder Haftung verneint und dass der Vergleich ohne Anerkennung eines solchen Fehlverhalten oder einer solchen Haftbarkeit oder irgendwelcher Zugeständnisse geschlossen worden war. Laut dem Vergleichsvorschlag sieht der Vergleich vor, dass die Firma den Aktionären, welche die Aktie von Coca Cola in dem betreffenden Zeitraum gekauft hatten, voraussichtlich einer durchschnittlichen zusätzlichen Betrag von 53 US Cent pro Aktie bezahlen.

US Aktienmarkt – Neuer Vergleich: Vorläufige Genehmigung des Vergleichs in der Countrywide Financial Corp. Aktionärsklage im Zusammenhang mit der Übernahme von Countrywide durch Bank of America Corp.

Der Richter John W. N. des Delaware Court of Chancery hat den vorläufigen Vergleich im Countrywide Financial Corp. Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Übernahme unter Einsprüchen von Rechtsanwälten in gesonderten Aktionärsklagen gegen den angeschlagenen Hypothekenfirma Countrywide Financial Corp. vorläufig genehmigt. Die Klage gegen Countrywide wurde von Aktionären von Countrywide wegen der Firmenübernahme von Countrywide durch Bank of America für 4.1 Milliarden US Dollar eingereicht. Rechtsanwälte in anderen Verfahren hatten in dem gegenständlichen Verfahren darum geben, dass Richter John W.N. den Vergleich zurückweist. Laut Presseberichten sah Richter John W.N. jedoch keinen Grund nicht vorläufig in dem gegenständlichen Verfahren zu urteilen, wenn allen Aktionäre später die Möglichkeit gegeben wird bei anschließender abschließender Anhörung über den Vergleich ihre Ansicht darzustellen. Eine formale Anhörung über den Vergleich ist für Oktober angesetzt. Die Firmenübernahme von Countrywide durch Bank of America wurde diese Woche beendet. Bank of America gab jedem Aktionär von Countrywide 0.1822 Aktienanteile von Bank of America für jede Aktie von Countrywide. Die Transaktion war ca. 2,5 Milliarden US Dollar schwer, wird jedoch in dieser Höhe von Rechtsanwälten von Countrywide bestritten. Richter John W. N. hat dem Vergleich nun vorerst grünes Licht gegeben und den Aktionären von Countrywide Financial Corp. Die Chance gegeben bis zur endgültigen Anhörung mehr Beweismittel vorzulegen, wie die Firmenübernahme abgelaufen ist.

US Aktienmarkt – Zwischenurteil: Deutsche Bank Securities Inc. ist nicht vom Haken – Bundesrichter lässt einen Anspruch vor Gericht aufrecht und weist alle anderen vorzeitig ab.

Nach einer Anhörung am 2. Juli 2008 hat Bundesrichter Alvin K.H. vom U.S. District Court for the Southern District of New York entschieden, dass alle Ansprüche bis auf einen im Verfahren gegen die Deutsche Bank Securities Inc., das die alternative Energiefirma Xethanol Corp., eingereicht hat, verworfen werden. Xethanol Corp. Wirft Deutsche Bank Securities Inc. vor, dass sie nahezu 1.6 Millionen verloren hatte. Der Bundesrichter verwarf die Vorwürfe von Xethanol Corp, wonach die Deutsche Bank Securities Inc. Abteilung falsche oder irreführende Mitteilungen gemacht hätte und die Ansprüche wegen Betrugs, aber die Deutsche Bank Securities Inc. wird sich weiterhin dem Vorwurf des Verkaufs von unregistrierten Aktien unter dem Verstoß von Bundesaktienrechts vor Gericht zu erklären haben.


 
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