Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

BGH entscheidet erstmals in Sachen Lehman-Brothers Zertifikate

11.10.2011 - 12:21

Mit zwei Urteilen vom jeweils 27.09.2011 hat der BGH zwei Klagen von Lehman-Anlegern der Haspa abgewiesen. Dennoch besteht kein Grund zur Hoffnungslosigkeit, wie Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in einer Stellungnahme zu diesen Entscheidungen berichtet.

„So ist der BGH  unter anderem der Ansicht, dass eine Bank über ihr Eigeninteresse am Vertrieb einer Geldanlage nur beim Kommissionsgeschäft aufklären muss, d.h. wenn die Bank den Kauf nur vermittelt. Im dortigen Rechtsstreit war indes der Verkauf von Lehman-Zertifikaten im Festpreisgeschäft unstreitig, schon aus diesem Grunde der Entscheidung des BGH keinerlei präjudizielle Wirkung zukommen kann, wenn in den individuellen Verfahren von den Anlegeranwälten das Vorliegen eines Kommissionsgeschäfts vorgetragen wurde bzw. wird“.

So vertritt insbesondere der 17. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main die Rechtsauffassung, dass die Commerzbank AG Lehman-Zertifikate nicht im Festpreisgeschäft, sondern auf Provisionsbasis im Kommissionsgeschäft vertrieben hat, diese Vertriebsprovisionen schlussendlich auch in deren „Informationen für das Wertpapiergeschäft“ enthalten sind.

„Zwar kann der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. besorgte Anlegermeldungen verzeichnen, welche sich derzeit nach einer Sinnhaftigkeit einer möglichen Schadensersatzklage gegen das jeweilige Kreditinstitut erkundigen. Je „später“ indes Lehman-Brothers Zertifikate verkauft wurden, desto höher sind die Erfolgsaussichten bei einer klageweisen Geltendmachung, letztendlich sich der BGH in vorbezeichneten Entscheidungen nur um Erwerbstatbestände Ende 2006/Anfang 2007 zu befassen hatte. Mögliche Schadensersatzansprüche bei Erwerb eines Lehman-Brothers Zertifikats im Frühjahr 2007 sind ohne Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen ohnehin bereits in aller Regel verjährt“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in ihrer Stellungnahme weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anleger, deren Schadensersatzansprüche bislang noch nicht verjährt sind, nach wie vor klageweise gegen die vertreibenden Banken vorzugehen, insbesondere den aktuellen BGH-Entscheidungen bei Anlageberatung gerade durch die Targobank AG keinerlei Rechtsbindung zukommen kann, schlussendlich die CitiBank AG die Lehman-Zertifikate im Kommissionsgeschäft hat vertreiben lassen, was zwischenzeitlich von deren Prozessbevollmächtigten vehement bestritten wird.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung.

Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.

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