Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Cobold-Anleger verlangen Schadensersatz von verantwortlichen Volksbanken!

31.08.2009 - 15:08

Die Vertrauensanwälte des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. machen für Anleger Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Zusammenhang mit den Cobold-Anleihen der DZ-Bank gerichtlich geltend.

 

Die Pleite der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman-Brothers kommt auch Anlegern sog. „Cobold-Anleihen“, welche von der DZ-Bank vertrieben wurden, teuer zu stehen. Der Insolvenzfall Lehman-Brothers umfasst auch Kreditderivate oder „Credit-Linked-Notes“ anderer Institute, bei denen der Anspruch des Anlegers auf Zinsen und Tilgung mit dem Schicksal von Lehman-Brothers als Referenzunternehmen verbunden ist. Derartig strukturierte Papiere wurden etwa von der DZ-Bank unter dem Namen „Cobold“ und von der Commerzbank unter dem Namen „Colibri“ vertrieben.

 

„Nach den bisherigen Erfahrungen unserer Vertrauensanwälten wurden diese strukturierten Papiere auch sicherheitsorientierten Anlegern als Altersvorsorge verkauft, ohne dass die Berater über die Risiken und Funktionsweise dieser Anlage informiert hatten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Diese „Cobolde“ landeten oftmals in Depots unbefangener Anleger, die allein an Sicherheit und Kapitalerhalt interessiert waren, mit einem Totalverlust ihres Kapitals niemals rechneten und denen auch die zuständigen Berater nichts über die komplizierte Funktionsweise dieser Credit-Linked-Notes vor Kauf erzählten, schon gar nicht unter Übergabe einer entsprechenden Produktinformation.

 

„Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern an, Rechte gegen die VR-Bank fachkundig prüfen zu lassen, wenn die zuständigen Banken außergerichtlich jegliche Schadensersatzansprüche ablehnen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Diese betreut auch federführend eine Interessengemeinschaft geschädigter Lehman-Anleger, welche sich u.a. zum Zweck des Informationsaustausches gegründet hatte. „Gerade die Argumentation der einzelnen Prozessbevollmächtigten der Banken um die angeblich nicht erhaltenen Einnahmen aus internen Vergütungen macht einen Erfahrungsaustausch in der Interessengemeinschaft für die einzelnen Anleger in deren individuellen Klageverfahren so wertvoll“.

 

Nach aktueller Rechtsprechung des BGH hätte auch die Volksbank über interne Vergütungen für die Vermittlung der riskanten Papiere aufklären müssen. Im Hinblick auf die Einnahmen aus diesen internen Vergütungen konnten die Beratungsinhalte der einzelnen VR-Banken gegenüber ihren Kunden nicht neutral sein, weshalb schon das LG Hamburg die dort beklagte Hamburger Sparkasse in Sachen Lehman-Brothers zu Schadensersatz verurteilt hat.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht jedem Anleger eine kostenlose Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche. Hierzu dient dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ein Fragebogen, welcher unter www.schutzverein.org jederzeit abgerufen werden kann.

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!

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