24.09.2009 - 10:25
Tausende von deutschen Anlegern sind Opfer des Zusammenbruchs der US-Amerikanischen Lehman-Investmentbank vom 15.09.2008 geworden.
Mutmaßlich 40.000 bis 50.000 deutsche Bankkunden haben auf Anraten ihrer Berater – oftmals ohne jegliche Darlegung der immanenten Verlustrisiken – Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman-Brothers Holding Inc. erworben, weil ihnen diese als vermeintlich sichere und lukrative Geldanlage verkauft wurde.
Die bisherigen Erfahrungen des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. haben eklatante Falschberatungen ans Licht gebracht, wurden Bankkunden regelmäßig auf die Risiken eines Zertifikats – allen voran der Gefahr des Totalverlusts – in keinster Weise aufgeklärt.
„Vielen Bankanlegern war die Bedeutung bzw. die Wirkungsweise eines Zertifikats nicht bekannt, vertrauten diese ausschließlich den Empfehlungen „ihres“ Bankberaters und wurden somit zum Opfer der wertlosen Lehman-Brothers-Zertifikate“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Trotz zum Teil krasser Falschberatung; viele Anleger scheuen nach wie vor den Gang vors Gericht, meinen sie immer noch, die Kreditinstitute würden „am längeren Hebel“ sitzen und man hätte keine Chance, hier seinen Schadensersatzanspruch erfolgreich geltend zu machen.
Doch gerade die aktuellen BGH-Urteile, welche in den vergangenen Monaten zum Beispiel von den Landgerichten Hamburg, Frankfurt und Potsdam mit überzeugender Begründung umgesetzt wurden, könnten zur einmaligen Chance für Bankkunden werden.
„Gerade die sensationellen Urteile des BGH im Rahmen der kick-back-Rechtssprechung, welche für alle geschlossenen Fonds sowie für alle Wertpapiere und Derivate gelten, können Anlegern helfen, ihr verlorenes Geld von der Bank zurückzuholen. Jeder Bankberater hätte den Anlegern als Kunden explizit sagen müssen, dass seine Bank beispielsweise 1,5% vom Ausgabeaufschlag als Rückvergütung/Provision erhält oder gegebenenfalls sogar den gesamten Ausgabeaufschlag als Provision ausweisen müssen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Daher kann allen Anlegern nur empfohlen werden, so schnell wie möglich Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die Verjährung der aus fahrlässiger Falschberatung resultierenden Schadensersatzansprüche gemäß § 37a WphG von drei Jahren nach Kauf.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet allen interessierten Anlegern eine kostenfreie Erstbewertung zur Prüfung der Erfolgschancen, investiertes Geld zurückzuerlangen.
Wir erläutern unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung des BGH sowie verschiedener Instanzgerichte die verschiedenen Aspekte einer Schadensersatzhaftung von Banken.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!