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Ein Jahr nach Beginn der Finanzkrise - Auswirkungen auf die Rechtsprechung?

27.08.2009 - 09:05

Fast ein Jahr ist es nunmehr her, dass die US-Amerikanische Investmentbank Lehman-Brothers Insolvenz angemeldet hat. Fast ein Jahr ist es auch her, dass Anlegeranwälte Möglichkeiten prüfen, wie geschädigte Anleger gegen ihr jeweiliges Bankinstitut Schadensersatzansprüche erlangen können.

 

„Nach wie vor ist leider festzustellen, dass führende Bankinstitute nach wie vor auf Anschreiben geschädigter Anleger entweder überhaupt nicht oder nur mit standartisierten Ablehnungsschreiben reagieren“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Die Vertrauensanwälte des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., so Bettina Wittmann weiter, erarbeiten seit Monaten Klagen gegen die verantwortlichen Kreditinstitute, welche zwischenzeitlich auch gerichtlich anhängig sind.

 

Gerade die Art und Weise, wie Bankinstitute die Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger, mit denen sie oftmals eine jahrelange Geschäftsbeziehung haben, mit standartisierten Ablehnungsschreiben „vom Tisch fegen“, macht oftmals angesichts der immensen Anlagebeträge betroffen. So empfiehlt der Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. auch weiterhin zunächst außergerichtlich eine Einigung mit dem Kreditinstitut zu suchen, schlussendlich auch in einem gerichtlichen Verfahren wirtschaftlich interessante Vergleiche abgeschlossen werden können.

 

Die Formulierung einer individuellen Schadensersatzklage, bezogen auf das konkrete Beratungsgespräch ist allerdings unumgänglich und kann auch nicht mit irgendwelchen „Sammelklagen“ verallgemeinert werden, kommt es im Hinblick auf die von der ständigen Rechtsprechung dargestellten Grundsätze der anleger- und objektgerechten Beratung auf die individuelle Beratungssituation an“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche auch aktuell auf einen Schadensersatzprozess vor dem LG München I gegen die Hypo Real Estate aufmerksam macht. Der dortige Anleger hatte zwischen dem 26.11.2007 und dem 15.01.2008 Aktien gekauft, obwohl dem Unternehmen innerhalb dieser Zeit nach Einschätzung des LG München I vermutlich schon klar war, dass es von der US-Finanzkrise betroffen war. Auch hier hat das Gericht einen Vergleich zwischen den Parteien vorgeschlagen.

 

„Die Rechtsprechung ist gerade nach der Finanzkrise unseres Erachtens im Wandel, so dass ein Schadensersatzprozess, welcher vor 5 Jahren noch als völlig aussichtslos gegolten hätte, heute anders judiziert wird, haben sich in der Rechtsprechung interessante Ansatzpunkte um die fehlerhafte Beratungsverpflichtung eines Kreditinstituts herauskristallisiert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welcher gleichzeitig eine kostenlose Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche anbietet.

 

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