22.07.2009 - 11:09
LG Potsdam verurteilt Postbank zu Schadensersatzleistung für einen Lehman-Geschädigten.
Das LG Potsdam (nicht rechtskräftig) hat es – wie schon das LG Hamburg in seiner Entscheidung vom 24.06.2009 – als Verletzung des Beratungsvertrages gesehen, weil die dortigen Kläger vom handelnden Bankmitarbeiter nicht darauf hingewiesen wurden, dass mit der Anlage ihrer Ersparnisse in die 7,5% Real Estate Garantanleihe der Lehman-Brothers Treasury Co. BV. deren daraus resultierende Forderungen gegen die Emittentin nicht mehr dem deutschen Einlagensicherungssystem unterfallen und sich damit im Falle der Insolvenz der Emittentin das Totalverlustrisiko realisieren kann. Dem Einwand der beklagten Bank, sie habe über ein rein theoretisches Risiko nicht aufklären müssen, verwarf das LG Potsdam mit der Begründung, entscheidender Punkt sei vielmehr, dass das Kapital der Kläger, das diese bisher auf dem Einlagensicherungssystem der deutschen Banken unterliegenden Sparkonten angelegt hatten, durch die Verschiebung in Anleihen der Lehman-Brothers dieser Absicherung und auch einer anderen Absicherung von Einlagenforderungen nicht mehr unterlagen, was ihnen von der beklagten Bank gerade nicht mitgeteilt wurde.
„Geschädigte Anleger haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihnen keine objektgerechte Beratung zuteil wurde“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Zwar hatte das LG Frankfurt a. M. in seiner Entscheidung vom 28.11.2008 (Az.: 2-19 O 62/08) die Auffassung vertreten, auf das theoretische Risiko des Totalausfalls müsse nicht hingewiesen werden. Dieser Rechtsauffassung schloss sich das LG Potsdam nicht an. Die Eingrenzung der Aufklärungspflicht über ein Totalverlustrisiko bei Kapitalanlagen würde dem Sicherheitsanspruch der Kläger nicht gerecht, haben Anleger grundsätzlich Anspruch darauf, umfassend und damit auch über ein nur theoretisches Risiko informiert zu sein. Eine Anlageentscheidung kann nur der Anleger treffen, der über Risiken Bescheid weiß.
„Das jeweilige Beratungsgespräch, dass zum Erwerb der Zertifikate führte, ist der Kern jeder klageweisen Geltendmachung“, so Bettina Wittmann weiter. Laut Auskunft der Verbraucherzentrale sind in der großen Mehrheit ältere Anleger mit kleinen Anlagebeträgen Opfer der Lehman-Pleite geworden. „Wenn beim Verkaufsgespräch die komplizierten Zertifikate nicht ausreichend erläutert wurden, darf ein Bankberater Anlegern, welche angeben, sicherheitsorientiert zu sein, kein hochspekulatives Papier zum Kauf empfehlen“.
Allen Betroffenen rät die Verbraucherzentrale sich erneut an die beratende Bank oder Sparkasse zu wenden und auf Entschädigung zu pochen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet jedem Anleger die Möglichkeit einer kostenlosen Erstbewertung an. Die hierzu dienenden Fragebögen können Sie erhalten unter www.schutzverein.org oder direkt beim Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. anfragen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!