Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Erfolgreiche Schadensersatzklage gegen beratende Volksbank in Sachen "COBOLD"

08.09.2009 - 13:54

Die Volksbank eG Cuxland-Bremerhaven wurde in einer von Herrn Dr. Michael Janssen aus der Kanzlei Gonschorek, Rojan & Kollegen geführte Schadensersatzklage zu Schadensersatz verurteilt, hatte sie dem dort klagenden Anleger die Cobold 62 Anleihe als „100% sicher“ zum Kauf angeboten.

 

Die Cobold Anleihe ist eine Teilschuldverschreibung und funktioniert auf Basis der Bonitätserwartungen von Referenzunternehmen, unter anderem der insolventen US-Amerikanischen Investmentbank Lehman-Brothers.

 

Noch im ersten Quartal 2007 war dieses als Referenzunternehmen der Anleihe von den bekannten Ratingagenturen mit A oder besser geratet. Der von Herrn Rechtsanwalt Michael Janssen vertretene Kläger behauptete, gerade bei Zertifikaten betreffe den Berater hohe Aufklärungspflichten, da es sich um hochkomplexe Finanzinstrumente handelte, vorliegend noch nicht einmal um eine Inhaberschuldverschreibung, sondern um ein Kreditderivat, welches an die Bonität bestimmter Referenzunternehmen gekoppelt war.

 

Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Stade in seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 14.08.2009 an. Es sah nach Beweisaufnahme eine fehlende sachgerechte objektbezogene Beratung als nicht bewiesen an.

 

„Im vorliegenden Rechtsstreit war die fehlende Übergabe einer Produktinformation zur strukturierten Coboldanleihe unstreitig, ging das Landgericht Stade jedoch davon aus, dass der handelnde Bankmitarbeiter die dortige Anlegerin auch auf anderem Wege nicht ausreichend über die Risiken dieser Anlage aufgeklärt hatte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

 

Bei den sogenannten „Cobolden“ der DZ-Bank handelt es sich um mit Totalverlustrisiko behaftete Anleihen. Der Totalverlust des investierten Geldes kann unter anderem dann eintreten, wenn bei einer der Referenzbanken ein sogenanntes „Kreditereignis“ eintritt, also insbesondere im Fall der Insolvenz. In diesem Fall sahen die Geschäftsbedingungen der Coboldanleihe vor, dass dem Kunden Anleihen dieser Bank angedient werden sollten, was dann einem Totalverlust gleich kam, wenn die US-Amerikanische Pleitebank Lehman-Brothers als Referenzunternehmen dient.

 

Coboldanleihen versprachen einen Zins von durchschnittlich 3,5%, aber einer Renditeerwartung von etwas über 4%, da die Anleihe zu einem Kurswert von 97,10% erworben werden konnte. Zum Vergleich: Die Zinssätze bei Online-Tagesgeldkonten lagen in 2007 zwischen 2,8 und 3,1%.

 

„Ohne konkrete Aufklärung über das diesen Anleihen immanente Totalverlustrisiko war kein Anleger in der Lage, Vor- und Nachteile dieses Kaufs richtig einzuschätzen, ist die Argumentation des dortigen Klägers, wonach das Risiko nicht den dünnen Ertrag rechtfertigt, insoweit korrekt“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

 

Es zeigt sich aber auch, dass für Geschädigte durchaus vernünftige Lösungen möglich sind, wenn man nur hartnäckig bleibt und sich nicht durch außergerichtliche Stellungnahmen der Banken „ins Bockshorn jagen lässt“.

 

„Die Vergleichsbereitschaft der betroffenen Banken scheint sich zu erhöhen, wenn diese merken, dass der Anleger wirklich „ernst macht“. So ist es auch weiteren Vertrauensanwälten des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. inzwischen gelungen, im Vergleichswege Entschädigungen zu erzielen, sodass eine Prüfung der Möglichkeiten auf jeden Fall sinnvoll erscheint.

 

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