28.01.2010 - 13:02
Zahlreiche Käufer von Zertifikaten laufen Gefahr, dass mögliche Ansprüche gegen ihr Kreditinstitut wegen Falschberatung Anfang 2010 verjähren und sie auf ihren Verlusten sitzen bleiben.
Bei allen Bankprodukten gilt nach § 37a WphG eine Verjährungsfrist von drei Jahren, welche ab dem Kauf zu laufen beginnt, wie der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. mitteilt.
Besonders wichtig ist diese Regelung für alle Anleger, die Anfang 2007 im Rahmen einer großen Verkaufswelle Zertifikate erwarben.
Gerade die groß angekündigte „Global Champion Anleihe“ der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers wurde Anfang Februar 2007 als „Der Champion“ von den einzelnen Kreditinstituten beworben, droht Anlegern dieser Anleihe die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche, und zwar stichtagsgenau kenntnisunabhängig drei Jahre nach Kauf“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Diese warnt auch davor, die Verjährungsfrist „sehenden Auges“ verstreichen zu lassen. „Auch ein Gespräch mit dem Berater oder ein Beschwerdebrief an die Bank unterbricht die laufende Frist per se nicht. Die Bank muss ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung verzichten, damit der Anleger sichergehen kann, dass die Verjährung seiner Schadensersatzansprüche nicht droht“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Nach Angaben des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. haben Anleger auch gute Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten. Die Gerichte entscheiden in vielen Fällen zugunsten der Anleger, unabhängig davon , ob die Beratung in der Bank oder am Telefon stattgefunden hatte.
„Ungeachtet der Tatsache, dass vielen Anlegern Zertifikate als vermeintlich sichere Anlageform zum Kauf empfohlen wurde, obwohl es sich hier tatsächlich um eine spekulative Geldanlage handelte, wurden die wenigsten Anleger im Beratungsgespräch ausreichend auf die Eigeninteressen des Kreditinstituts, insbesondere über vertragsbedingt entstandene Innenprovisionen hingewiesen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche hier bei drohender Verjährung eine fachkundige Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch einen auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt anrät.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht zudem jeden Anleger eine kostenfreie Erstbewertung zur Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!