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Fehlerhafte Anlageberatung - Droht der Hamburger Sparkasse neues Unheil?

11.02.2010 - 14:24

Noch hat das Hanseatische Oberlandesgericht im Prozess um die fehlerhafte Anlageberatung in Sachen „Lehman Brothers Anleihe“ sein Urteil gegen die Hamburger Sparkasse noch nicht gesprochen, schon droht der Bank neues Unheil in Gestalt des sogenannten „UBS-Star-Express Zertifikats“.

 

Wie bei Expresszertifikaten üblich, wird einmal jährlich die Wertentwicklung der Aktien überprüft. Liegt der Kurs aller Basiswerte über ihrem Startniveau, wird das Papier vorzeitig zurückgezahlt. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Fallen die Kurse dagegen, wird am Laufzeitende die Wertentwicklung des schlechtesten Titels zurückgezahlt.

 

So weit so gut; doch war zum Emissionszeitpunkt am 19.03.2007 als Basiswert auch die Hypo Real Estate, deren komplette Übernahme durch den Bund zum Rückzahlungswert bereits feststand.

 

Daher beschloss die UBS den Anlegern den Restwert sofort auszuzahlen und nicht bis Laufzeitende zum 13.05.2011 zu warten. Ende Oktober überwies die Emittentin den Anlegern einen minimalen Restwert.

 

„Parallelen zur Lehman-Pleite sind deutlich erkennbar, wurde offensichtlich den Anlegern hier eine Sicherheit versprochen, die es gar nicht gegeben hatte. Zertifikate, bei denen die Höhe der Rückzahlung von der Wertentwicklung des schlechtesten Titels in einem Aktienkorb abhängt, sind riskanter als Papiere auf einem einzelnen Basiswert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf Medienberichte.

 

Es stellt sich die Frage, inwieweit die Anleger auf die enormen Risiken dieser Anlage hingewiesen wurden, reicht jedenfalls die Übergabe eines Verkaufsprospekts anlässlich der Beratung nicht aus, um von einer tatsächlich anleger- und anlagegerechten Beratung auszugehen.

 

„Nach Angabe der Verbraucherzentrale Hamburg soll sich die Bank bereits mit zwei Geschädigten geeinigt haben, die Verbraucherzentrale von der HaSpa eine Entschädigung für alle Kunden fordert“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!

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