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Hat die CitiBank Anlegern bewusst die Risiken von Lehman-Zertifikaten verschwiegen?

01.04.2009 - 10:34

Die Nordrheinwestfälische Verbraucherzentrale will gegen die CitiBank vorgehen. Der Vorwurf: Das Kreditinstitut habe Anlegern bewusst die Risiken von Lehman-Zertifikaten verschwiegen. Hiernach seien die zwischenzeitlich wertlosen Zertifikate bewusst und gezielt älteren Anlegern zur Altersvorsorge ohne Darlegung der immanenten Verlustrisiken zum Kauf angeboten worden, und zwar unter bewusster Ausnutzung des oftmals langjährigen Vertrauens der Kunden in diese Bank.

 

„Zur anlegergerechten Beratung hätte insbesondere eine Aufklärung über das grundsätzliche Funktionieren eines Zertifikats gehört, allen voran über die bestehenden Totalverlustrisiken“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

 

Ihrer Erfahrung nach wurden die Zertifikate gerade älteren Kunden zur Altersvorsorge zum Kauf empfohlen, ohne auf die Risiken, die mit einem Investment verbunden sind, auch nur mit einem Wort hinzuweisen.

 

„Nach Auswertung zahlreicher Darlegungen geschädigter Lehman-Anleger kann durchaus der Verdacht aufkommen, dass die CitiBank den Anlegern bewusst die Risiken von Lehman-Zertifikaten verschwiegen hatte, ging es augenscheinlich um die bei Verkauf einhergehenden Provisionen, die CitiBank Mitarbeiter hieran verdienten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät allen geschädigten Anlegern zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gerade bei Erwerb von Zertifikaten im Jahr 2006 prüfen zu lassen. Eine kostenlose Erstbewertung wird vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht. Sie können sich hierzu einen Fragebogen für geschädigte Lehman-Anleger unter www.schutzverein.org herunterladen oder diesen telefonisch direkt vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter 0851-988 4013 anfordern.

 

Diese Erstbewertung dient den mit dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kooperierenden Vertrauensanwälten zu einer ersten rechtlichen Einschätzung, inwieweit hier tatsächlich Schadensersatzansprüche gegen das betroffene Kreditinstitut gegeben sind. Diese Erstbewertung erfolgt individuell, d.h. auf den individuellen Schadensfall bezogen, was auch und gerade im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen ein verantwortliches Kreditinstitut unerlässlich ist.

 

„Die Frage der anlage- bzw. anlegergerechten Beratung hat immer individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen zu erfolgen, können ansonsten etwa die Kriterien um die anlegergerechte Beratung nicht herausgearbeitet werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. Gerade die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom 10.11.2008 hat gezeigt, dass eine individuelle Sachverhaltsbearbeitung unter Darlegung der konkreten Anlageziele des Anlegers unerlässlich erscheint.

 

Direkter Link zum Anmeldeformular für den Fragebogen finden Sie auf unsere Homepage!

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