Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Klagewelle in Sachen "Lehman-Zertifikate" reißt nicht ab

19.07.2011 - 13:28

Die Klagen wegen angeblicher Falschberatung beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten nehmen kein Ende. Viele Anleger nutzen die im Sommer 2011 ablaufende Frist, um ihre Schadensersatzansprüche gegen ihr beratendes Kreditinstitut geltend zu machen.

Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

„Spätestens Mitte 2008 war das in concreto bestehende Emittentenrisiko der weitestgehend vermögenslosen Lehman-Brothers Treasury Company mit Sitz in den Niederlanden bekannt bzw. hätte bekannt sein müssen, demzufolge seit Mitte 2008 die agierenden Banken Anleger darauf hinweisen hätten müssen, dass ein Lehman-Zertifikat keine „sichere“ bzw. risikominimierte Anlageform darstellt“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche indes auch darauf hinweist, dass die Erfolgsaussichten bei einem Klageverfahren sich ganz wesentlich um die individuelle Beratung des einzelnen Anlegers, seinen Anlagezielen und seinen individuellen wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen bestimmen.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. begrüßt zwar die Intention eines Hamburger Rechtsanwaltes um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht im Zuge einer sogenannten „Sammelklage“; dennoch gilt es im Einzelfall für den Anleger darzustellen, inwieweit die Empfehlung zum Erwerb eines Lehman-Zertifikates sowohl anlage- als auch anlegergerecht war, bei sicherheitsorientiertem Anlageziel der Erwerb eines Lehman-Zertifikates ab März 2008 eine riskante Geldanlage war, welches bei konservativen Anlageziel keiner vernünftigen Risikostreuung entsprach.

Soweit Lehman-Zertifikate ab Juni 2008 erworben wurde ist auch zu prüfen, inwieweit die ersten Warnsignale für die Krise der Lehman-Brothers Investmentbank bei Erwerb erklärt wurden.

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter: „Jeder Anleger, der seine Rechte wahren möchte, sollte unbedingt die drohende Verjährung seiner Ansprüche beachten. Die Verjährung tritt regelmäßig in einer Frist von drei Jahren ab dem Tag der zum Abschluss des Geschäfts führenden Beratung ein. Bis dahin müssen verjährungshemmende Maßnahmen geltend gemacht werden, um die Hemmung der laufenden Verjährungsfrist zu bewirken“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche an.

Weitere Informationen unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.

Zurück

Sie brauchen diese Bankpleite nicht klaglos hinnehmen.
Jetzt über Ihre Möglichkeiten informieren.
Kostenfreie Erstbewertung Ihrer Angaben!
Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

 
© 2012 Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.