03.06.2011 - 09:17
Das LG Frankfurt a. M. (Az.: 2-21 O 290/10 – nicht rechtskräftig) hat am 13.05.2011 die Commerzbank AG zu Schadensersatz um ein Lehman-Brothers Global Champion Zertifikat verurteilt. Hiernach soll das für diese Lehman-Anleihe eingesetzte Kapital vollumfänglich an den Anleger zurückgezahlt werden.
Der vom Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. anwaltlich vertretene Kläger kann hiernach neben dem Ersatz des eingesetzten Kapitals Zinsen zu 5% über dem Basiszinssatz verlangen.
„Im Streit stand in diesem Rechtsstreit ein Verkaufsflyer, welcher unter der Überschrift „Argumente für ein Investment“ als einer der hervorgehobenen Punkte die Aussage traf: „keine Kaufprovision“. Nach Auffassung des LG Frankfurt a. M. wäre die Rechtsvorgängerin der Commerzbank AG, die Dresdner Bank AG, angesichts der Angabe in diesem Flyer verpflichtet gewesen, den Anleger darauf hinzuweisen, dass sie beim Verkauf der Zertifikate eine Gewinnmarge bzw. eine Vertriebsprovision von 3,5% generiert. Hierbei handelt es sich um einen für das Anlagegeschäft bedeutsamen Umstand“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche diese Entscheidung für den Anleger erstritten hatte.
Diese wertet das Urteil des LG Frankfurt a. M. als weiteren Sieg für den Anleger auf den Weg zur erfolgreichen Durchsetzung ihrer Rechte.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet interessierten Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche an. Zudem weist der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. darauf hin, dass Schadensersatzansprüche gemäss § 37 a WpHG a.F. binnen einer Frist von drei Jahren nach Kauf verjähren können, eine Verjährung nur durch geeignete verjährungshemmende Maßnahmen gehemmt werden kann.
Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.