Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Lehman-Brothers: Kaufempfehlung war von der CitiBank AG vorgegeben

18.05.2010 - 11:58

Es hat war eine Vorgabe der Citibank AG gewesen, ihre Berater dahin zu instruieren, potentiellen Kunden unabhängig vom jeweiligen Anlageziel bankeigene Produkte sowie Lehman-Brothers Zertifikate zum Kauf vorzuschlagen.

 

Ob das Produkt zum Kunden passe, sei dann nach dessen Vorstellung zu entscheiden gewesen. Nach den Angaben einer beim Landgericht Bonn (Urteil vom 14.04.2010 zum Az.: 2 O 221/09) als Zeugin vernommenen Bankberaterin entsprach es der bei der Citibank AG üblichen Vorgehensweise, auch einem Kunden, der ausdrücklich den Wunsch äußerte, eine Festgeldanlage zu tätigen, ein Lehman Zertifikat vorzustellen.

 

Nach dieser Aussage ging das Landgericht Bonn in zuvor gestellter Entscheidung davon aus, dass die Empfehlung für die dort klagende Anlegerin, Lehman Zertifikate zu kaufen, schon nicht anlegergerecht war, zumal die Klägerin beweisen konnte, dass sie ursprünglich unbedingt eine Festgeldanlage kaufen wollte.

 

Konsequenterweise verurteilte das Landgericht Bonn die jetzige TARGO Bank AG Schadensersatzansprüche an die Klägerin zu zahlen.

 

„Die Angaben der dortigen Bankberaterin der CitiBank Filiale um die Vorgabe der Bank, Kunden Lehman Zertifikate unabhängig vom jeweiligen Anlageziel vorzuschlagen, könnte einen schweren Schlag für die gerichtliche Verteidigungspraxis der TARGO Bank AG bedeuten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

 

Die TARGO Bank AG beruft sich fortwährend auf ihre „individuelle Finanzplanung“, nach welcher Lehman Zertifikate angeblich auf „ausdrücklichen Kundenwunsch“ gekauft wurden. Nach der Entscheidung des Landgerichts Bonn könnte es mit dieser Argumentation nun zu Ende sein, kann es sich im Rahmen einer Anlageberatung bereits als pflichtwidrig darstellen, einen nicht zum Kundenwunsch passenden Anlagevorschlag „ins Gespräch zu bringen“ und den Kunden so zu einem weit riskanteren Investment zu veranlassen, als es seinem geäußerten Wunsch entspricht.

Im dortigen Verfahren hatte die von der CitiBank AG als Zeugin benannte Anlageberaterin bekundet, dass das Lehman Zertifikat unabhängig vom ursprünglichen Kundenwunsch des Anlegers vorgeschlagen wurde, weshalb es – so jedenfalls die 2. Zivilkammer beim Landgericht Bonn – kaum glaubhaft erscheint, dass die Erfassung des Risikoprofils der dortigen Klägerin völlig unabhängig von den „Erfordernissen“ der bereits konkret vorgeschlagenen Anlage erfolgte.

 

„Gerade bei dieser Entscheidung zeigt sich, wie wichtig es ist, individuelle Sachverhalte in einer Schadensersatzklage so exakt als möglich darzulegen. Diese herausragende Entscheidung des Landgerichts Bonn konnte nur ergehen, weil der Prozessbevollmächtigte der Klägerin dezidiert herausgearbeitet hatte, dass diese als sicherheitsorientierte Anlegerin nur Produkte kaufen wollte, welche sich mit einer minimalen Risikobereitschaft auszeichneten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, die von einer Signalwirkung dieser Entscheidung für andere Rechtsstreitigkeiten ausgeht.

 

Geschädigte Anleger sollten nicht zögern, sich an einen auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, wenn sie beabsichtigen, Schadensersatzansprüche gegen das beratende Kreditinstitut geltend zu machen.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. arbeitet mit Anwälten aus ganz Deutschland zusammen, welche auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert sind.

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!

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