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Lehman-Brothers-Zertifikate - Kritische Prüfung von Ankaufangeboten gilt weiterhin!

22.07.2009 - 08:42

Nach wie vor verweigern diverse Kreditinstitute wie die Dresdner Bank AG oder CitiBank AG außergerichtlich jegliche Schadensersatzleistungen an geschädigte Lehman-Brothers-Zertifikate. Betroffene Anleger werden auf den Gerichtsweg verwiesen, was natürlich mit weiteren Kosten verbunden ist.

 

Die Kreditinstitute verweisen immer noch „großzügig“ zudem auf ihre Ankaufangebot für Lehman-Zertifikate, wonach einem Anleger hierfür 2% des Nennwerts geboten wird. Ungeachtet der Tatsache, dass eine Entschädigungsquote von nur 2% ohnehin sehr niedrig ist, kann man über den Ausgang des Insolvenzverfahrens bislang nur spekulieren, sollte jeder Anleger nach wie vor sorgfältig prüfen, inwieweit er bereit ist, sich seine Lehman-Zertifikate für 2% vom Nennwert abkaufen zu lassen. Denn die Chancen der gerichtlichen Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung durch das beratende Kreditinstitut haben sich durch zwei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Potsdam und Hamburg (noch nicht rechtskräftig) erheblich erhöht.

 

So verurteilte das Landgericht Potsdam die Postbank wegen der Vermittlung von Lehman-Brothers-Zertifikaten zu Schadensersatz, hatten die dortigen Kläger im Jahr 2007 eine 7,0% Real Estate Garantanleihe der Lehman-Brothers-Treasury C.O. BV. erworben. Versprochen worden war den sicherheitsorientierten Klägern dabei von der Bank eine sichere Anlage. Der Prospekt sicherte zudem ausdrücklich 100% Kapitalschutz zu.

 

Das Landgericht Potsdam kam zu dem Schluss, dass die dortigen Kläger vom Berater der Postbank falsch beraten wurden und insbesondere auch auf die fehlende Einlagensicherung hätten hingewiesen werden müssen.

 

„Diese Entscheidung sollte betroffenen Anlegern wirklich Mut machen, wurde nach unserer bisherigen Erfahrung annähernd kein Anleger auf die fehlende Einlagensicherung amerikanischer Wertpapiere hingewiesen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Passau.

 

Im Hinblick auf die laufende Dreijahresfrist für die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche aus fahrlässiger Falschberatung kann durchaus Eile geboten sein, individuelle Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht eine kostenlose Erstbewertung für interessierte Anleger. Der über www.schutzverein.org abzurufende Fragebogen dient zur kostenlosen Erstbewertung durch die mit dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. kooperierenden Vertrauensanwälte.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V.!

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