Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Lehman-Brothers-Zertifikate - LG Frankfurt a. M. verurteilt Commerzbank AG erneut zu Schadensersatz

15.04.2011 - 11:50

Aus dem Beratungsvertrag wäre die Dresdner Bank AG verpflichtet gewesen, die Anlegerin über die Zuwendungen zu informieren, die ihr mit dem Verkauf der Lehman-Zertifikate zufließen würden. Dies hat sie nicht getan; auf weitere mögliche Beratungsfehler der Dresdner Bank AG kommt es nicht mehr an.

So lautet eine aktuelle Entscheidung des LG Frankfurt a. M. zum Az.: 2-19 O 288/10 vom 07.04.2011, wie der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Vorstand dieses Urteil erstritten hatte, aktuell berichtet.

„Das LG Frankfurt a. M. setzte sich auch mit den von der Beklagten zur Vorlage gebrachten Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte auseinander, das Argument jedoch, der Kunde müsse auch ohne Aufklärung wissen, dass die Bank in Gewinnerzielungsabsicht handele, das LG Frankfurt a. M. nicht gelten ließ. Hiernach muss der von seiner Bank bezüglich einer Geldanlage in Wertpapiere beratende Kunde nicht damit rechnen, dass die Bank bei der Anlageberatung eigene Interessen verfolgt, weil sie z.B. ein umsatzabhängiges eigenes Interesse gegenüber dem jeweiligen Anbieter einer Kapitalanlage hat“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Interessierte Anleger können das aktuelle Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 07.04.2007 über den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. beziehen. Schreiben Sie uns hierfür einfach eine Mail unter info@schutzverein.org oder rufen Sie uns an unter 0851-9884011.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet interessierten Anlegern zudem eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche bei Falschberatung um erworbene Lehman-Zertifikate.

Frau Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„Jeder Anleger muss grundsätzlich wissen, dass die hier in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche aus fahrlässiger Wertpapieranlagefalschberatung stichtagsgenau kenntnisunabhängig gemäss § 37 a WpHG a.F. drei Jahre nach Beratung verjähren, jedem betroffenen Anleger nur anzuraten ist, verjährungshemmende Maßnahmen zwecks Hemmung der laufenden Verjährung zu ergreifen, wenn er sich mit dem Totalverlust aus den erworbenen Lehman-Zertifikaten nicht abfinden will.

Weitere Informationen auch hierzu unter www.schutzverein.org.

Zurück

Sie brauchen diese Bankpleite nicht klaglos hinnehmen.
Jetzt über Ihre Möglichkeiten informieren.
Kostenfreie Erstbewertung Ihrer Angaben!
Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

 
© 2012 Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.