Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Lehman-Pleite: Hamburger Richter urteilen gegen geschädigte Käufer - Fall kommt vor den BGH

29.04.2010 - 11:51

Erst haben sie ihr Geld verloren, nun ruft ihnen ein Richter „selber schuld“ hinterher: Die geschädigten Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Amerikanischen Investmentbank Lehman-Brothers haben am Hanseatischen OLG einen herben Rückschlag erlitten. Der 13. Zivilsenat kassierte zwei Urteile des LG Hamburg, in denen den Anlegern nach dem Verlust ihres Kapitals Schadensersatz durch die Hamburger Sparkasse zugesprochen wurde. Das Hanseatische OLG ließ die Revision zum BGH zu, so dass der BGH sich mit der grundsätzlichen Frage zu beschäftigen hat, inwieweit ein Kreditinstitut verpflichtet ist, ihre Kunden beim Verkauf eines Finanzprodukts über die Höhe ihres Gewinns zu informieren.

 

„Wir messen den Entscheidungen des Hanseatischen OLG keine grundsätzliche Präjudiz zu, hatte sich im Laufe der dortigen Berufungsverfahren nach Anhörung der dortigen Kläger herausgestellt, dass die Bankberater auf die Möglichkeit des Totalverlusts hingewiesen hatten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in einer ersten Stellungnahme.

 

Wesentlich kritischer sieht sie die Darstellung des Hansatischen OLG um die fehlende Verpflichtung eines Kreditinstituts, ihre Kunden nicht über die Höhe ihrer Gewinnmarge zu informieren.

 

„Nach der grundsätzlichen Kick-Back-Rechtsprechung des BGH ist eine Aufklärung über eine Rückvergütung notwendig, um den Kunden einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank offenzulegen, kann der Kunde durch die Aufklärung erst in die Lage versetzt werden, das Umsatzinteresse „seiner“ Bank selbst einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank ihm einen bestimmten Titel nur deswegen empfiehlt, weil sie hieran verdient. Ob diese Rückvergütung als „Gewinnmarge“ oder „echte“ Provision terminologisch ausgestaltet ist, kann für die grundsätzliche Aufklärungsverpflichtung keinen Unterschied machen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche geschädigten Anlegern nach wie vor eine individuelle Beratung durch einen auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktsrechts spezialisierten Rechtsanwalts empfiehlt, auch im Hinblick auf drohende Verjährungsproblematiken.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. arbeitet mit Vertrauensanwälten aus ganz Deutschland zusammen, welche allesamt auf das Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert sind. Zudem ermöglicht der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eine kostenfreie Erstbewertung für geschädigte Lehman-Anleger.

 

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org.

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