06.05.2009 - 09:17
Die Frankfurter Sparkasse ist in einem aktuellen Fall zu Schadensersatz in voller Höhe verurteilt worden, weil der dortige Anleger ausdrücklich und nachweisbar dem handelnden Bankmitarbeiter mitgeteilt hatte, er wünsche nur eine kurzfristige Anlage. In Kenntnis dieses Anlageziels empfahl der für die Sparkasse Frankfurt, 1822 direkt, handelnde Berater die Investition in Lehman-Zertifikate.
Dies sah das LG Frankfurt in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung als Beratungsfehler an, hätte der dortige Kläger die Papiere nicht erworben, hätte er gewusst, dass sich die Laufzeit über mehrere Jahre hinzieht.
„Zwar kann dieser Entscheidung keine grundsätzliche Signalwirkung zugemessen werden; man kann allerdings das grundsätzliche Beratungsverhalten in den vergangenen Jahren bei Lehman-Zertifikaten erkennen, nämlich dass hier Zertifikate an ahnungslose Anleger verkauft wurden, ohne sich um deren individuelle Anlageziele zu kümmern“, so der Vorstand des Schutzvereins der Bankkunden e.V., Bettina Wittmann.
Diversen Medienberichte zufolge hat die Frankfurter Sparkasse schon vor wenigen Tagen laut eigener Verlautbahrung in einer kleinen Anzahl von Fällen eingeräumt, nicht ausreichend beraten zu haben und Entschädigung angedeutet. Hier könnte tatsächlich eine Signalwirkung erkennbar sein, müssen nunmehr immer mehr Banken zugestehen, bei der Beratung Fehler gemacht zu haben.