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Lehman-Zertifikate: OLG Hamburg urteilt am 14.04.2010 über Lehman-Klagen

29.01.2010 - 11:25

Das Hanseatische Oberlandesgericht (13. Zivilsenat) wird am 14.04.2010 das erste Urteil im Streit geschädigter Lehman Anleger mit der Hamburger Sparkasse verkünden. Erstinstanzlich war die dortige Hamburger Sparkasse vollumfänglich zu Schadensersatz verurteilt worden.

 

Die Richter des Landgerichts Hamburg hatten in ihren Urteilen zwei anlegerfreundliche Grundsätze aufgestellt, die im hiesigen Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen OLG geprüft werden müssen.

 

So ging es einmal um die Frage der Aufklärung über die fehlende Einlagensicherung der Zertifikate und um die Frage, ob eine Bank ihre Kunden über die Gewinnmarge, die mit dem Weiterverkauf der Papiere verbunden war, informieren muss, damit die Kunden das Interesse der Bank vor Kauf dieser Papiere absehen können.

 

Der Vorsitzende Richter der 13. Zivilkammer beim OLG Hamburg teilte Medienberichten zufolge mit, sein Senat würde dem „sehr grundsätzlichen Ansatz“ des Landgerichts Hamburg nicht unbedingt folgen, müsse vielmehr ganz konkret der individuelle Einzelfall geprüft werden.

 

Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamburg vom 20.01.2010 fand sodann auch eine umfassende Beweisaufnahme statt, in welcher der dort klagende Anleger nicht nur seine bisherigen Erfahrungen um getätigte Geldanlagen darstellen musste; es ging letztendlich auch um die Frage, inwieweit dieser eine „sichere“ Anlage erwerben wollte.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. wird weiter berichten.

 

Unbedingt beachten sollten Lehman Geschädigte nach Ansicht des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. in jedem Fall die drohende Verjährung zahlreicher Ansprüche geschädigter Anleger aufgrund der laufenden dreijährigen Verjährung, welche grundsätzlich kenntnisunabhängig ist.

 

Da vor allem die groß angekündigte „Global Champion Anleihe“ der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Anfang Februar 2007 vermittelt wurde, könnte hier bereits in einigen Tagen bzw. Wochen Verjährung drohen und Geschädigte müssen somit verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet jedem Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung zur Frage der Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche unter Darlegung verjährungshemmender Maßnahmen an.

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!

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