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Lehman-Zertifikatskauf im Februar 2007 - Verjährung beachten!

18.01.2010 - 11:26

Über ein Jahr nach der Pleite der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman-Brothers müssen Anleger ihrer wertlosen Lehman-Zertifikate nach wie vor um ihr Recht kämpfen.

 

„Obwohl zwischenzeitlich Entschädigungsangebote an geschädigte Anleger durch die Sparkassen Frankfurt, Hamburg und zum Teil auch Hannover angeboten wurden, müssen vor allem Anleger der Dresdner Bank AG nach wie vor um ihr Recht kämpfen, werden von dort nach wie vor dem Großteil der geschädigten Anleger keinerlei außergerichtliche Kulanzzahlungen angeboten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auf die kurze dreijährige und vor allem kenntnisunabhängige Verjährung der Schadensersatzansprüche aus pflichtwidriger Wertpapierfalschberatung nach § 37 a WpHG hinweist.

 

Die Chancen der Anleger vor Gericht ihre Schadensersatzansprüche gegen „ihr“ Kreditinstitut durchzusetzen stehen auch nicht schlecht.

 

„Oftmals wurden gerade älteren Anlegern die zum Teil hochrisikanten Lehman-Zertifikate zum Kauf empfohlen, diese Anleger zuvor allerdings in sicherheitsorientierte Anlagen investiert hatten, die Kaufempfehlung zu Lehman-Zertifikaten in aller Regel ohne ausreichenden Hinweis um das einem Zertifikat immanente Totalverlustrisiko zum Kauf angeboten wurden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zudem auf die derzeit von den Vertrauensanwälten des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. eingereichten Klagen zu den jeweils zuständigen Landgerichten verweist.

 

Auch die „Kick-Back-Rechtsprechung“ dürfte für die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage eine große Rolle spielen, erfolgte in annähernd keinem Beratungsgespräch ein konkreter Hinweis auf die Höhe der an die Bank zugeflossenen Innenprovisionen.

 

Gleichzeitig lässt der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. darauf hinweisen, dass die nach wie vor die in den einzelnen Bankfilialen agierenden Mitarbeiter die Kunden um die drohende Verjährung nicht richtig beraten.

 

„Leider melden sich im Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. immer wieder Anleger, welche von Aussage ihrer Bankmitarbeiter berichten, die Schadensersatzansprüche würden nicht verjähren. Durch mündliche Aussagen kann eine laufende Verjährung nicht gehemmt werden. Zur Hemmung der Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche sind neben der Einschaltung eines Ombudsmanns nur Klageerhebung und die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids zielführend“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche bedauert, dass die zum Teil die Anlagen empfehlenden Mitarbeiter nunmehr die Anleger auch um die drohende Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche nicht richtig aufklären.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat für seine Mitglieder eine vorläufige Rechtsprechungszusammenstellung unter www.schutzverein.org dargestellt. Zudem bietet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. jedem interessierten Anleger zunächst eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche an.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schutzverein.org.

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