16.09.2010 - 16:22
Mit aktueller Entscheidung vom 30.07.2010 hat das LG Bielefeld die dort beklagte Targobank AG, vormals CitiBank AG, wegen Verletzung des geschlossenen Anlageberatungsvertrages in Verbindung mit der Zeichnung eines „Alpha Express III Zertifikaten“ der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman-Brothers zu Schadensersatz verurteilt.
„Zwar konnte die dort klagende Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht nachweisen, dass sie tatsächlich hinsichtlich des Erwerbs des dort streitigen Alpha Express III Zertifikats anlegergerecht beraten wurde; das LG Bielefeld hat es indes als Beratungspflichtverletzung angesehen, dass in der dort anlässlich der Beratung verwandten Produktbeschreibung der CitiBank kein Hinweis enthalten ist, dass bei der Wertentwicklung von unterschiedlichen Parametern auszugehen ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in einer Stellungnahme zu dieser Entscheidung.
Das dort im Streit stehende Alpha Express III Zertifikat der Lehman-Brothers Treasury Co. B.V. setzte nicht auf die tatsächliche Indexentwicklung. Massgeblich war die relativ bessere Wertentwicklung des DivDax Preisindex gegenüber dem Dax-Index. Der DivDax-Index enthält die 15 Unternehmen des Dax-Index, welche ihren Aktionären die höchsten Ausschüttungen zukommen lassen. Die Dividendenstärken der einzelnen Unternehmen wird anhand sogenannter Dividendenrendite gemessen und ist ausschlaggebend für die Aufnahme in den Index. Die Wertentwicklung der Indizes errechnet sich aus dem Wert des entsprechenden Index am jeweiligen Beobachtungstag im Vergleich zu seinem Wert am anfänglichen Bewertungstag. Bei dem DivDax-Preisindex handelt es sich um einen reinen Kursindex, dem Dax-Index dagegen um einen Performance-Index. Dies bedeutet, dass bei einem Dax-Index anfallende Dividenden reinvestiert werden und dementsprechend die Wertentwicklung erhöhen, während dies beim DivDax-Index nicht der Fall ist. Die anlässlich der Beratung hierzu verwandten Erläuterung in der Produktbeschreibung der CitiBank AG war nach Auffassung des LG Bielefeld nicht geeignet, den Anleger objektgerecht über den Unterschied zwischen DivDax und den Dax zu erläutern.
„So konnte die Targobank AG im gerichtlichen Verfahren zudem nicht darlegen, wie ihr Berater die dortige Anleger über die strukturellen Unterschiede zwischen den beiden Indizes aufgeklärt habe, ihre Produktbeschreibung insoweit missverständlich erscheint“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche betroffenen Anlegern einer Alpha Express III – Anleihe unbedingt anrät, auch aus verjährungsrechtlichen Gesichtspunkten fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie eine Schadensersatzklage wegen Anlagefalschberatung in Betracht ziehen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kann betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung zuteil lassen. Den Fragebogen hierzu erhalten Sie unter www.schutzverein.org.
Betroffene Anleger können sich auch jederzeit direkt an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info@schutzverein.org wenden.