24.01.2012 - 13:38
Das Landgericht Heidelberg hat einem Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman-Zertifikaten erstinstanzlich zugesprochen.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
„Nach umfangreicher Beweisaufnahme kam der erkennende Einzelrichter beim Landgericht Heidelberg zu dem Ergebnis, dass die TARGOBANK AG den Kläger im April 2008 das einem Zertifikat grundsätzlich immanente Emittentenrisiko nicht ausreichend erklärt hatte, nach Auffassung des Landgerichtes Heidelberg der dortige Anleger auch aus vorangegangenen Zertifikatskäufen um das grundsätzlich einem Zertifikat immanente Emittentenrisiko nicht informiert war“, so Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V., welche dieses Urteil federführend für den dort vertretenen Anleger erstreiten konnte (Landgericht Heidelberg, Urteil vom 17.01.2012). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„In seiner mehrseitigen Begründung wies das Landgericht Heidelberg unter umfassender Würdigung der Beweisaufnahme darauf hin, dass dem dortigen Anleger weder aus den schriftlichen Produktinformationen noch aus den mündlichen Beratungsinhalten das sogenannte „Emittentenrisiko“ bei Erwerb eines Zertifikates klar war, der BGH in seiner Entscheidung vom 27.09.2011 indes die Verpflichtung ausgesprochen hatte, grundsätzlich über die generelle Abhängigkeit der Rückzahlung des empfohlenen Zertifikats von der Bonität der Emittentin bzw. Garantiegeberin aufzuklären“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Verweis auf die Entscheidungen des BGH zum Az.: XI ZR 178/10 vom 27.09.2011 weiter.
Die Entscheidung des Landgerichts Heidelberg ist zu beziehen vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info@schutzverein.org. Weitere Informationen ebenfalls unter info@schutzverein.org oder direkt unter www.schutzverein.org.