Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

Schadensersatz für geschädigten Lehman-Anleger wegen unzutreffender Beratung

02.09.2009 - 08:35

Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 10.07.2009) hat die dort beklagte Bank zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung anlässlich einer im Juli 2006 erworbenen Lehman-Anleihe zur „Lehman Brothers Treasury CO. B.V.“ verurteilt. Das Landgericht Frankfurt war davon überzeugt, dass das beklagte Kreditinstitut die dortige Anlegerin nicht über die erlangte Rückvergütung, die die Beklagte erhalten hatte, aufgeklärt hatte.

 

Dieser Klage lag die Besonderheit zugrunde, dass ausweislich einer Produktinformation zu dieser Lehman-Anleihe die Bank einen „Bonus“ von der Emittentin erhalten hatte, demzufolge die Prozessbevollmächtigten der Beklagten damit argumentierten, in der zur Beratung verwandten Produktinformation sei auf den zufließenden Bonus der Emittentin hingewiesen worden; kick-back-Vereinbarungen habe es jedoch nicht gegeben.

 

Diese Argumentation ließ das Landgericht Frankfurt am Main in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung jedoch nicht gelten. „Das Gericht ist der Argumentation der Klägerin gefolgt, wonach auf den Bonus unabhängig von dessen Höhe hinzuweisen ist. Ein kleingeschriebener versteckter schriftlicher Hinweis kann nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main nicht ernstlich als ausreichender Hinweis im Rahmen einer Beratung angesehen werden, die bloße Verwendung einer Produktinformation bei der Beratung ohne ausdrücklichen Hinweis allein nicht ausreicht, zumal im dort entschiedenen Sachstand die Klägerin auf die Mitnahme des Prospekts verzichtet hatte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in einer Stellungnahme zur Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main.

 

Die außergerichtlich immer wiederkehrende Argumentation einzelner Kreditinstitute, man habe die Finanzkrise ja nicht voraussehen können, ließ das Gericht ebenfalls nicht gelten. Entscheidend sei die fehlerhafte Beratung der Beklagten, welche letztendlich dazu führte, dass der sicherheitsorientierten Anlegerin ein Totalverlust entstanden ist.

 

„Das Landgericht Frankfurt am Main hat damit einen weiteren Meilenstein in die Rechtssprechung um die wertlosen Lehman-Anleihen gesetzt. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Tendenz der Gerichte um die Aufklärungsverpflichtung der Kreditinstitute zu erhaltenen Rückvergütungen weiter verfestigt“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. aus Passau.

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