06.08.2010 - 08:51
Das OLG Bamberg hat zu den Aufklärungspflichten einer Bank beim Verkauf von Zertifikaten mit Entscheidung vom 07.06.2010 zu Ungunsten der dortigen Klägerin geurteilt. Hatte die dortige Anlegerin noch erstinstanzlich vor dem LG Würzburg ihre gegen die Targobank als Rechtsnachfolgerin der CitiBank AG erhobene Schadensersatzklage gewonnen, wurde dieses Urteil auf Berufung der Targobank AG aufgehoben (OLG Bamberg, Urteil vom 07.06.2010, 4 U 241/09).
Das OLG Bamberg lässt darstellen, dass es keiner gesonderten Aufklärung mehr darüber bedarf, dass die erworbenen Zertifikate nicht der deutschen Einlagensicherung unterliegen, wenn ein Anleger – wie auch die dortige Klägerin – auf das theoretische Emittentenrisiko und das Risiko eine Totalverlusts im Beratungsgespräch hingewiesen wird.
„Nach Auffassung des OLG Bamberg musste über ein erhöhtes Insolvenzrisiko der Emittentin Lehman-Brothers im Oktober 2007 noch nicht aufgeklärt werden, konnte sich die damalige CitiBank auf die im Herbst 2007 angeblich noch vorhandenen guten Ratings der Agenturen Moodys, Standard & Poors und Fitch verlassen“, so Bettina Wittmann, Vorstand im Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in ihrer Stellungnahme zu dieser aktuellen Entscheidung.
Diese weist indes auch darauf hin, dass offensichtlich die dortige Anlegerin nicht substantiiert behauptet hatte, eine Verschlechterung der Bonität der amerikanischen Bank habe sich schon im Oktober 2007 aus Aktienkursen und CDS-Spreads ableiten lassen. Dieser erst im Berufungsverfahren dargestellte Vortrag wurde vom erkennenden Senat – zu Recht – als verspätet zurückgewiesen.
„Auch um die Aufklärungspflichtverletzung über die an die CitiBank AG geflossenen Rückvergütungen und Provisionen konnte der dortige Klägervertreter wohl keinen schlüssigen Sachvortrag darlegen, wurde der offensichtlich von der CitiBank AG dargestellte Sachverhalt um die Erzielung eines Ausgabeaufschlages von 2% ohne weiteren „Rückvergütung“ unstreitig gestellt. Die Klägerin konnte somit nicht beweisen, dass die CitiBank AG über den dargestellten Ausgabeaufschlag von 2% weitere Vergütungen erhalten hat“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Diese gibt zudem zu bedenken, dass nach wie vor eine individuelle Darstellung des individuellen Sachverhalts zur Begründung der Schadensersatzansprüche unumgänglich erscheint, basiert das jetzige Urteil des OLG Bamberg auch auf der Tatsache, dass es sich dort um eine erfahrene Anlegerin gehandelt hat, deren bisheriges Anlageverhalten im Rahmen der der Targobank AG zum Vorwurf gemachten fehlerhaften Anlageberatung von enormer Bedeutung war.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht demzufolge eine individuelle Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche für interessierte Anleger. Der Fragebogen für geschädigte Anleihen bei Lehman-Zertifikaten ist abrufbar unter www.schutzverein.org. Sie können uns auch eine Mail unter info@schutzverein.org bei weiteren Fragen senden.