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Verwalter stellt institutionellen Anlegern eine Quote von rund 10% in Aussicht!

31.03.2009 - 14:30

Der Insolvenzverwalter der Frankfurter Lehman-Brothters Bankhaus AG hat bei der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2009 den mehrheitlich institutionellen Anlegern eine Quote von über 10% in Aussicht gestellt.

 

Private Anleger, die Lehman-Zertifikate von der Amsterdamer Lehman-Brothers Treasury & Co. B.V. durch die Vermittlung Deutscher Banken erworben haben, sind hiervon nicht betroffen.

 

Dieses Ergebnis dürfte die CitiBank AG freuen, welche als größte Gläubigerin des Lehman-Brothers Bankhauses gilt. Haben angeblich Gläubiger über EURO 38 Mrd. an Forderungen angemeldet und stellen hiervon schätzungsweise 60% Forderungen der CitiBank AG dar, so ist begreifbar, dass sich die Mehrheit der Mitglieder der Interessengemeinschaft geschädigter Lehman-Anleger, die ihre wertlosen Zertifikate ebenfalls von einer Filiale der CitiBank erworben haben, wegen der angeblich völlig risikolosen Lehman-Zertifikate völlig falsch beraten fühlt, machen diese der CitiBank auch das bewusste Ausnutzen langjähriger Geschäftsbeziehungen zu diesem Bankhaus zum Vorwurf.

 

Die CitiBank AG hat auf die sich mehrenden Schadensersatzansprüche gegen ihr Kreditinstitut wegen fehlerhafter Anlageberatung zwischenzeitlich reagiert und lässt „ihren“ Bankkunden mitteilen, sie wäre bei der Anmeldung möglicher Schadensersatzansprüche zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin, der Lehman-Brothers Treasury Co. B.V. (LBT) in den Niederlanden behilflich.

 

Viele Mitglieder fragen beim Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. an, weshalb man ausgerechnet in den Niederlanden seine Forderungen zum Insolvenzverfahren anmelden sollte.

 

Hierzu muss man wissen, dass die Emittentin der zwischenzeitlich wertlosen Lehman-Zertifikate in der Regel die Lehman-Brothers Treasury & Co. B.V. (LBT) in Amsterdam war, eine weitgehend vermögenslose Briefkastenfirma, deren alleiniges Ziel war, die eingesammelten Gelder in die USA zu transferieren.

 

Dort kann man seine Ansprüche beim niederländischen Konkursverwalter unter www.houthoff.com bzw. www.lehmanbrotherstreasury.com im März/April 2009 anmelden. Der wirtschaftliche Erfolg ist indes fragwürdig. Nach der Mitteilung des Konkursverwalters vom 08.10.2008 stehen weit über EURO 30 Mrd. Außenständen nur liquide Mittel in Höhe von EURO 5,5 Mio. gegenüber.

 

Nachteile, seine Schadensersatzansprüche über die CitiBank AG bei der niederländischen Emittentin im Insolvenzverfahren anzumelden, entstehen nicht, kann aus rechtlicher Sicht aus Schadensminderungsgesichtspunkten auch angezeigt sein.

 

Doch Vorsicht:

 

Durch die Anmeldung seiner Forderung zum Insolvenzverfahren werden die individuellen Schadensersatzansprüche aus dem Kauf dieses Zertifikats nicht gehemmt, d.h., man riskiert die Verjährung seiner Schadensersatzansprüche gegen das handelnde Kreditinstitut, wenn nicht rechtzeitig Klage eingereicht wird.

 

Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung einer Beratungspflicht bzw. fahrlässiger Verletzung einer Informationspflicht aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) unterliegen der kurzen Verjährung von drei Jahren, welche nach § 37a WpHG drei Jahre ab Kauf des Zertifikats läuft, wobei diese Frist stichtagsbezogen ist, d.h., beispielsweise bei Kauf von Lehman-Zertifikaten am 30.06.2006 verjähren mögliche Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung zum 30.06.2009, wohingegen bei vorsätzlicher Falschberatung die dreijährige Verjährungsfrist zum Jahresende ab Kenntnis aller anspruchsbegründenden Umstände beginnt.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät allen geschädigten Anlegern zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gerade bei Erwerb von Zertifikaten im Jahr 2006 prüfen zu lassen. Eine kostenlose Erstbewertung wird vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht. Sie können sich hierzu einen Fragebogen für geschädigte Lehman-Anleger unter www.schutzverein.org herunterladen oder diesen telefonisch direkt vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter 0851-988 4013 anfordern.

 

Diese Erstbewertung dient den mit dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kooperierenden Vertrauensanwälten zu einer ersten rechtlichen Einschätzung, inwieweit hier tatsächlich Schadensersatzansprüche gegen das betroffene Kreditinstitut gegeben sind. Diese Erstbewertung erfolgt individuell, d.h. auf den individuellen Schadensfall bezogen, was auch und gerade im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen ein verantwortliches Kreditinstitut unerlässlich ist.

 

„Die Frage der anlage- bzw. anlegergerechten Beratung hat immer individuell und auf den konkreten Einzelfall bezogen zu erfolgen, können ansonsten etwa die Kriterien um die anlegergerechte Beratung nicht herausgearbeitet werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. Gerade die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom 10.11.2008 hat gezeigt, dass eine individuelle Sachverhaltsbearbeitung unter Darlegung der konkreten Anlageziele des Anlegers unerlässlich erscheint.

 

Direkter Link zum Anmeldeformular für den Fragebogen finden Sie direkt auf unserer Homepage!

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