09.04.2010 - 13:26
Anlegerin erhält Schadensersatz in Höhe von EURO 7.500,00 nach Vergleich vor dem Landgericht Oldenburg. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Die dort die Klagepartei vertretenden Vertrauensanwälte des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. konnten für eine Anlegerin wegen fehlerhafter Beratung anlässlich eines Zertifikatskaufs erneut Schadensersatzansprüche durchsetzen, nachdem es bereits dem Vertrauensanwalt für den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. vor dem Landgericht Hannover gelang, eine Schadensersatzzahlung von 60% des eingeklagten Betrages zu erreichen.
„Hintergrund dieser Vergleichsabschlüsse war auch die kick-back-Rechtssprechung des BGH bzw. die fehlende Aufklärung der vor dem Landgericht Oldenburg klagenden Anlegerin um die fehlende Einlagensicherung der ihr empfohlenen Zertifikate“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. in einer Stellungnahme, welche auch auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20.01.2010 verweist, in welchem die dort beklagte Commerzbank AG zu voller Schadensersatzleistung verurteilt worden ist, weil der dortigen Anlegerin das Totalverlustrisiko aus Lehman-Zertifikaten nicht erklärt wurde (Urteil wurde nicht von Vertrauensanwälten des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. erstritten).
„Nach Auffassung des Landgerichts Potsdam muss eine Bank im Rahmen der von ihr geschuldeten Aufklärung über das bestehende Risiko der Insolvenz der Emittentin informieren, schlussendlich der Anleger über alle Risiken aus dem ihm empfohlenen Geschäft wissen muss, will nur dann eine adäquate Entscheidung getroffen werden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Damit bestätigt das Landgericht Potsdam seine schon im Juni 2009 geäußerte Rechtsauffassung, wonach letztlich jedes Risiko theoretischer Natur ist, solange es sich nicht verwirklicht. Entscheidend ist einzig, dass ein Anleger in der Lage sein muss, zu entscheiden, ob er ein ihm angebotenes Geschäft tätigen will oder nicht, was er nur kann, wenn er über alle Risiken hieraus informiert ist.
Interessant ist an dieser Entscheidung auch, dass die vor dem Landgericht Potsdam klagende Anlegerin schon vor der dort streitgegenständigen „Global Champion Anleihe“ ein Zertifikat erworben hatte, und zwar ein sogenanntes „Dresdner Easy Return Zertifikat IV“. Nach Auffassung des Landgerichts Potsdam steht einem Schadensersatzanspruch der klagenden Anleger der Umstand nicht entgegen, dass diese schon vor den Lehman Zertifikaten ein Zertifikat der Dresdner Bank erworben hatte, besagt dies hinsichtlich der Risikobereitschaft der Klägerin wenig, zumal im dortigen Rechtsstreit nicht ersichtlich war, in welcher Weise die vormalige Dresdner Bank AG die Anlegerin informiert hatte.
„Die vom Landgericht Potsdam dargelegte Rechtsauffassung um die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens selbst bei vorhergehenden Zertifikatskäufen dürfte ein weiterer Schlag in der Argumentation der Bankenvertreter darstellen, welche mit einer angeblich höheren Risikobereitschaft argumentieren, wenn ein Anleger bereits zuvor Zertifikate mit Totalverlustrisiken erworben hatte, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Dass die wenigsten Anleger um die Gefahren aus erwobenen Anlagen wissen, zeigen die dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. gemeldeten Schadensangelegenheiten. Den wenigsten Anlegern wurden die tatsächlichen Risiken aus empfohlenen Geldanlagen von den agierenden Bankberatern erörtert, obwohl die Geschäftsverbindung zumeist schon Jahrzehnte lang bestand und die meisten Anleger auch fortwährend den Empfehlungen ihres Beraters blindlings folgten.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet geschädigten Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung zur Frage möglicher Schadensersatzansprüche.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!