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Weiterer Prozesserfolg für Lehman Anleger!

22.02.2010 - 15:32

Wegen fehlenden Hinweises auf die geflossene Gewinnmarge von 3,5% wurde aktuell vom Landgericht Aachen die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG in voller Höhe zu Schadensersatz verurteilt.

 

Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Verweis auf die Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 28.01.2010 zum Az.: 1 O 129/09.

 

Streitgegenständig war dort die sogenannte „Global Champion Anleihe“, welche ab Februar 2007 zumeist sicherheitsorientierten Anlegern als absolut sichere Geldanlage zum Kauf empfohlen wurde.

 

„Bei den Global Champion Zertifikaten handelte es sich um sogenannte Bonus Zertifikate, bei denen neben dem Emittentenrisiko auch das Risiko des Totalverlusts am Ende der Laufzeit besteht“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zudem darauf hinweist, dass nach der Rechtssprechung Bonuszertifikate nur für diejenigen Anleger geeignet sind, die eine spekulative Anlageform wählen wollen.

 

Anleger, die einen stetigen Vermögensaufbau mit der Sicherung der eingezahlten Gelder vornehmen wollen, sollten nicht hinsichtlich eines Zertifikats beraten werden, welches auf die Entwicklung dreier Aktienindizes fußt.

 

Nach Auffassung des Landgerichts Aachen konnte die Commerzbank AG nicht darlegen, ihre Kunden über die erhaltene Gewinnmarge von 3,5% des Zertifikatswerts hingewiesen zu haben, dies allerdings von der agierenden Dresdner Bank AG hätte offengelegt werden müssen, um einen Interessenkonflikt der Bank zu vermeiden.

 

Das Landgericht Aachen hat sich mit dieser Entscheidung in eine ganze Serie von erstinstanzlichen Urteilen eingereiht, welche allesamt die jeweils beklagten Kreditinstitute in Erweiterung der kick-back-Rechtssprechung des BGH um die Aufklärungspflicht einer Bank im Bezug auf eine Gewinnmarge beim Eigenvertrieb von Finanzprodukten verurteilt hatten.

 

Nach der Rechtssprechung des BGH soll der Anleger über ein mögliches wirtschaftliches Eigeninteresse seines Beraters aufgeklärt werden, um beurteilen zu können, ob die Beratung ausschließlich im Kundeninteresse erfolgte oder ob eigene Interessen des Beraters oder der Bank im Hinblick auf das Umsatzinteresse ebenfalls eine Rolle gespielt haben.

„Die Entscheidung des Landgerichts Aachen ist noch nicht rechtskräftig; im Hinblick auf die bislang ergangenen weiteren Entscheidungen mehrerer Landgerichte um die grundsätzliche Verpflichtung einer Bank zur Aufklärung über den zu erwartenden Gewinn/Rückvergütung gehen wir davon aus, dass dieses Urteil in Rechtskraft erwachsen wird“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche nach wie vor auf § 37a WphG hinweisen lässt, drohen Schadensersatzansprüche aus fahrlässiger Wertpapierfalschberatung stichtagsgenau kenntnisunabhängig drei Jahre nach Erwerb zu verjähren.

 

Betroffen hiervon wird demnächst die hauptsächlich über die CitiBank AG vertriebene Express Bonus Anleihe der US-Amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers sein, welche im großen Stil im Mai 2007 von den einzelnen Filialen der CitiBank AG vertrieben wurde.

 

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet jedem Interessenten eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche an.

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!

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