Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.

6. World Media Productions GmbH & Co. Musik & Medien-KG

09.09.2008 - 14:52

Anleger der 6. World Media Productions GmbH & Co. Musik & Medien KG haben in den vergangenen Wochen ein Aufforderungsschreiben der Gesellschaft erhalten, wonach sie 3% der jeweils gezeichneten Kommanditeinlage nachschießen sollten. Die Forderung wird auf einen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2007 gestützt.


Nach der Rechtssprechung des BGH ist auch ein erfahrener Anleger grundsätzlich über die speziellen Risiken einer Film-Fonds-Beteiligung aufzuklären, ungeachtet der grundsätzlichen Verpflichtung des Beraters, richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände zu informieren, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind.


Bei einer Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an einem Filmfonds ist beispielsweise die Erlösausfallversicherung von zentraler Bedeutung, weil der wirtschaftliche Erfolgt der einzelnen Filmproduktionen nur schwer prognostiziert werden kann und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist.


Im Hinblick darauf, dass es nicht ausgeschlossen erscheint, dass kurzfristig weitere Forderungen auf die Anleger zukommen können, sollten Anleger durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien  - auch im Hinblick auf verjährungsrechtliche Problematiken – prüfen lassen, inwieweit ihnen wegen fehlerhafter Beratung Schadensersatzansprüche zustehen.


Betroffene können sich der von der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. gegründeten Interessengemeinschaft „World Media Fonds“ anschließen.

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