07.10.2009 - 08:57
Mit Urteil vom 03.07.2009 zum Az.: 14 U 51/08 verurteilte das OLG Karlsruhe die SECI, einen der Gründungsgesellschafter der Multi Advisor Fund I GbR, zu Schadensersatz.
Der dortige Kläger – ein Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion – war vom Vertriebsbeauftragten der mit der Werbung von Anlegern in Sachen „Multi Advisor Fund I GbR“ beauftragten FUTURA Finanz AG über die Fondsbeteiligung getäuscht worden.
Hierfür haftet die SECI als Gründungsgesellschafter, welcher gegenüber neu eintretenden Gesellschaftern die Verpflichtung zur sachlich richtigen und vollständigen Aufklärung über das mit dem Beitritt verbundene Risiko obliegt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob die eingezahlten Beiträge zurückgefordert werden können.
Doch es ist Eile geboten:
Gegen die SECI, eine der Gründungsgesellschafter in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, hat die BaFin bereits Insolvenzantrag gestellt. Das zuständige Amtsgericht München hat das Insolvenzverfahren bislang noch nicht eröffnet.
Anlegern der Multiadvisor Fund I GbR ist daher dringend anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung fachkundig prüfen zu lassen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. verweist in diesem Zusammenhang auch auf das bereits kommentierte rechtskräftige Endurteil des Landgerichts München I in Sachen Deutsche Beamtenvorsorge. Auch hier wurde die SECI zur Erfüllung ihrer Gesamtverpflichtung aus dem geschlossenen Garantie- und Bürgschaftsvertrag verurteilt (Urteil vom 17.07.2008 zum Az.: 22 O 5642/08).
Weitere Informationen erhalten Sie vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.!