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Sammelklage in Sachen Align Technology - Meldefrist beachten!

17.09.2009 - 14:10

Ein Anleger, der in Aktien des Unternehmens Align Technology investiert hat, hat eine beabsichtigte Sammelklage am United States District Court for the Northern District of California eingereicht und zwar auch für eine Gruppe von Personen bzw. Unternehmen, die Stammaktien des Unternehmens (NASDAQ: ALGN) im Zeitraum zwischen dem 30.01.2007 und dem 24.10.2007 erworben haben. Die Klage wird mit einer vermuteten Verletzung von bundesstaatlichem Kapitalanlagerecht begründet und ist gegen das Unternehmen und Dritte gerichtet.

 

Nach Auffassung des Klägers wird vermutet, dass das Unternehmen und leitende Angestellte bundesstaatliches Kapitalanlagerecht dadurch verletzt haben, indem sie Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis davon hatten, dass im besagten Zeitraum veröffentliche Informationen über die Geschäfte und den Geschäftsbetrieb des Unternehmens, sowie die Zukunftsaussichten tatsächlich falsch bzw. irreführend waren. Am 24.10.2007 hielt das Unternehmen eine Telefonkonferenz mit Analysten ab, um das Finanzergebnis des dritten Quartals 2007 zu diskutieren, das am selben Tag bekannt gegeben worden war. Während dieser Konferenzschaltung gab das Unternehmen bekannt, dass einige leitende Angestellte bei dem Versuch vorherige Rückstände aufzuklären bemerkt haben sollen, dass sich das Unternehmen nicht ausreichend damit beschäftigt hatte, neue Angelegenheiten zum Laufen zu bringen, und, dass das Unternehmen seine Basis- und Vertriebsteams neu ausrichten müsse, um ein Wachstum neuer Angelegenheiten zu fördern.

 

Als Reaktion auf  diese Neuigkeiten fielen die Aktien des Unternehmens am nächsten Tag um über 33% bzw. $ 9.63 mit einem Schlussstand am 25.10.2007 auf $ 19.07 pro Aktie nach ungewöhnlich hohem Handelsaufkommen, bei dem über 12 Millionen Aktien gehandelt wurden. Nach Aussage einer Studie einer Rechtsanwaltskanzlei wurde auch ans Licht gebracht, dass in Monaten vor der Bekanntmachung am 24.10.2007 verschiedene Insider des Unternehmens hunderte von tausenden von Aktien, die in persönlichem Besitz dieser Personen waren. Hierdurch konnten sie erhebliche Erlöse im Ausmaß von etwa $ 20 Millionen realisieren.

 

Das Unternehmen hat seinen Sitz in Santa Clara, Kalifornien und entwickelt das Invisalign System her, vermarktet es und vertreibt dieses Methode ist, Überbiss bzw. eine Fehlstellung von Zähnen zu behandeln. Invisaglign korrigiert diese Probleme, indem eine Reihe von kaum sichtbaren Apparaturen eingesetzt werden, die die Zähne an die richtige Stelle versetzen.

 

Die in Amerika mögliche „class action“ ist zwar in Deutschland kaum bekannt, gewinnt allerdings immer mehr an tatsächlicher Bedeutung. Führt ein Kläger den Rechtsstreit sowohl in eigenem Namen als auch stellvertretend für andere Personen, die in gleicher Weise wie er durch Handlungen der beklagten Partei ein Schaden erlitten haben, entfaltet der Prozess auch für Personen Rechtswirkungen, die sich der Klage nicht angeschlossen oder nicht einmal Kenntnis von ihr haben. Damit ist ein entscheidender Vorteil der US-Sammelklage, dass die betroffenen Anleger nicht selbst als Kläger auftreten müssen, um in den Genuss etwaiger Schadensersatzzahlungen zu gelangen. Wird ein Vergleich geschlossen oder ein Urteil verkündet, so haben auch die bis dahin nicht aktiven Anleger die Möglichkeit, hiervon zu profitieren. Sie müssen lediglich ihre Ansprüche ähnlich wie im deutschen Insolvenzrecht anmelden.

 

„Class action“ im Kapitalmarktrecht sind möglich, wenn die Beklagten durch US-Aktienrechte verstoßen haben und den Anlegern dadurch Schäden entstanden sind. Dabei sind gerade Fondsgesellschaft in der USA zur Sorgfalt angehalten, um eine Klagefrist bei einer „class action“ bzw. die relativ kurze Frist zur Anspruchsanmeldung nicht zu versäumen. Für die deutschen Anleger besteht regelmässig die Schwierigkeit, von derartigen Sammelverfahren oder von deren Ausgang Kenntnis zu erlangen, der Anleger also gehalten ist, sich die entsprechenden Informationen selbst zu beschaffen. So sind in den USA bereits erste Sammelklagen gegen institutionelle Anleger erhoben worden, die es versäumt hatten, die Schadensersatzansprüche für Sammelklageverfahren anzumelden.

 

Um dieses Risiko zu minimieren, beauftragen Investmentgesellschaften zunehmend „Claims-Manager“, also professionelle Dienstleister, die im Wege des sog. „Legal Portfolio Monitoring“ sämtliche anhängige Aktionärssammelklagen systematisch beobachten und auswerten.

 

Wichtig ist die zu wahrende Anmeldefrist. Wenn Stammaktien dieses Unternehmens im Zeitraum 30.01.2007 bis 24.10.2007 erworben wurden, haben Anleger unterschiedliche Handlungsalternativen, bei denen jeweils streng formelle und kurze Meldefristen laufen. Hier läuft die Frist am 13.10.2009 ab.

 

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