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Sammelklage wegen Verletzung von Kapitalanlagerecht in Sachen Flotek Industries, Inc. - Meldefrist beachten!

17.09.2009 - 14:13

Ein Anleger, der in Flotek Industries investiert hat, hat eine beabsichtigte Sammelklage am United States District Court for the Southern District of Texas eingereicht und zwar auch für alle Anleger, die Stammaktien des Unternehmens (NYSE: RTK) im Zeitraum vom 08.05.2007 bis 23.01.2008 erworben haben. Die Klage betrifft eine vermutete Verletzung von bundesstaatlichem Kapitalanlagerecht. 

 

Nach Auffassung des Klägers wird vermutet, dass das Unternehmen und einige Geschäftsführer den Exchange Act verletzt habe, indem sie im Zeitraum vom 08.05.2007 bis zum 23.01.2008 Informationen nicht offen gelegt haben, die die wahre Finanzverfassung des Unternehmens, seine Geschäfte und Zukunftsaussichten, widergespiegelt hätten. Das betrifft unter anderem die Tatsache, dass das Unternehmen Schwächen bei Verkäufen im Bereich der Rocky Mountains festgestellt hatte und dennoch entschied, keine Preisabsenkung auf das Niveau von Konkurrenten vorzunehmen und zwar im Zusammenhang in Geschäftsbereich der chemischen Produkte, deren Absatz auf ein niedriges Niveau zurückgegangen war.

Am 31.10.2007 gab das Unternehmen sein Finanzergebnis für das dritte Quartal 2007 bekannt, das am 30.09.2007 endete. Am selben Tag hielt das Unternehmen eine Telefonkonferenz mit Anlegern und Analysten ab und gab neben anderen Informationen bekannt, dass alle drei Geschäftsbereiche negativ durch die niedrigen Benzinpreise in den Rocky Mountains betroffen seien. Als Reaktion auf diese Bekanntmachung fiel der Stückpreis der Stammaktien um $ 14.35, also um 28%, auf einen Schlussstand von $ 36.45 am 29.11.2007 nach einem starken Handelsaufkommen. Der Kläger vermutet, dass die Beklagten das volle Ausmaß der Probleme des Unternehmens verdrängt hatten. Dann gab das Unternehmen am 23.01.2008 bekannt, dass die zuvor für das Jahresende 31.12.2007 vorab ausgegebene Zielvorgabe überdacht werden müsse. Als Reaktion hierauf fiel der Stückpreis der Stammaktien um $ 7.60, also um 30%, auf einen Schlussstand von $ 17.86 am 24.01.2008 nach einem hohen Handelsaufkommen.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in Houston, Texas und bietet Produktion und Dienstleistungen im Energiebereich betreffend Bohranlagen und Produktion im Bereich der Minenindustrie an. Der Schwerpunkt der Tätigkeit betrifft Ölfelder mit Blick auf chemische und logistische Unterstützung, Erdbohrmaschinen und Fördermaschinen.

 

Die in Amerika mögliche „class action“ ist zwar in Deutschland kaum bekannt, gewinnt allerdings immer mehr an tatsächlicher Bedeutung. Führt ein Kläger den Rechtsstreit sowohl in eigenem Namen als auch stellvertretend für andere Personen, die in gleicher Weise wie er durch Handlungen der beklagten Partei ein Schaden erlitten haben, entfaltet der Prozess auch für Personen Rechtswirkungen, die sich der Klage nicht angeschlossen oder nicht einmal Kenntnis von ihr haben. Damit ist ein entscheidender Vorteil der US-Sammelklage, dass die betroffenen Anleger nicht selbst als Kläger auftreten müssen, um in den Genuss etwaiger Schadensersatzzahlungen zu gelangen. Wird ein Vergleich geschlossen oder ein Urteil verkündet, so haben auch die bis dahin nicht aktiven Anleger die Möglichkeit, hiervon zu profitieren. Sie müssen lediglich ihre Ansprüche ähnlich wie im deutschen Insolvenzrecht anmelden.

 

„Class action“ im Kapitalmarktrecht sind möglich, wenn die Beklagten durch US-Aktienrechte verstoßen haben und den Anlegern dadurch Schäden entstanden sind. Dabei sind gerade Fondsgesellschaft in der USA zur Sorgfalt angehalten, um eine Klagefrist bei einer „class action“ bzw. die relativ kurze Frist zur Anspruchsanmeldung nicht zu versäumen. Für die deutschen Anleger besteht regelmässig die Schwierigkeit, von derartigen Sammelverfahren oder von deren Ausgang Kenntnis zu erlangen, der Anleger also gehalten ist, sich die entsprechenden Informationen selbst zu beschaffen. So sind in den USA bereits erste Sammelklagen gegen institutionelle Anleger erhoben worden, die es versäumt hatten, die Schadensersatzansprüche für Sammelklageverfahren anzumelden.

 

Um dieses Risiko zu minimieren, beauftragen Investmentgesellschaften zunehmend „Claims-Manager“, also professionelle Dienstleister, die im Wege des sog. „Legal Portfolio Monitoring“ sämtliche anhängige Aktionärssammelklagen systematisch beobachten und auswerten.

 

Wichtig ist die zu wahrende Anmeldefrist. Wenn Stammaktien dieses Unternehmens im Zeitraum 08.05.2007 bis 23.01.2008 erworben wurden, haben Anleger unterschiedliche Handlungsalternativen, bei denen jeweils streng formelle und kurze Meldefristen laufen. Hier läuft die Frist am 05.10.2009 ab.

 

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