MPC Japan I - Anleger warten auf Gebäudebewertung
Mit großer Spannung sehen Anleger der MPC Japan I der Gebäudebewertung entgegen, die zum 01.07.2012 anstehen soll.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welcher darauf hinweist, dass schon seit längeren in den Medien über eine Schieflage des Fonds berichtet wird.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.:
„Der Fonds investierte in neun verschiedene, über Japan verteilte Immobilien, die alle nach 2004 errichtet wurden und damit einen modernen Standart bieten sollten. Rund 170% Ertragsrückflüsse sollte ein Anleger innerhalb von rund 10 Jahren aus dieser Beteiligung erzielen, wobei hauptsächlich die herausragende Lage der Objekte in Japan beworben wurden“.
Geschlossene Immobilienfonds wurden mitunter nicht selten als „sichere Kapitalanlage“ potentiellen Anlageinteressenten zur Zeichnung empfohlen, tatsächlich jedem geschlossenen Immobilienfonds in Form der Kommanditgesellschaft spezifische Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko immanent sind.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:
„Anleger, welchen eine geschlossene Immobilienfondsbeteiligung als kapitalgeschütztes Engagement zur Zeichnung angedient wurde, können Schadensersatzansprüche gegen den agierenden Anlageberater/Anlageberatungsgesellschaft geltend machen, wenn die Empfehlung zur Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ohne Offenlegung der hier systemimmanenten Risiken erfolgt ist“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglich jedem Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche.
Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org.