Seit längerem beschäftigt sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. mit einer Beteiligung an der zwischenzeitlich in Liquidation befindlichen MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. (2) KG. Wie bereits berichtet setzen beide Fondsgesellschaften zwischenzeitlich noch ausstehende Einlagenzahlungen mit Zwang durch. So wurden Anleger, die sich an den Gesellschaften mit einer ratenweisen Verpflichtung beteiligt und welche die gezeichnete Haftsumme bislang noch nicht vollständig geleistet hatten, in 2014 per gerichtlichem Mahnbescheid aufgefordert, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.
Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V.:
„Wir vertreten zwischenzeitlich zahlreiche geschädigte Anleger beider Fondsgesellschaften in deren Rechtstreitigkeiten zum zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth. Die ersten Verhandlungen sind bereits anberaumt. Dort werden Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen geltend gemacht, weil wir die Rechtsauffassung vertreten, dass die Plausibilität des gesamten Anlagekonzepts bereits fraglich war. Daneben werden Schadensersatzansprüche wegen pflichtwidriger Anlagefalschberatung geltend gemacht“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt eine anwaltliche Beratung durch eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, um hier Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht zudem eine kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche gegen die Verantwortlichen in Sachen MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.