Nachdem sich die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG Anfang des Jahres erstmals an ihre Anleger wandte und diese aufforderte, die von der Gesellschaft vor mehreren Jahren ausbezahlten, gewinnunabhängigen Ausschüttungen an diese zurückzuerstatten, werden die Anleger nunmehr durch ein Inkassounternehmen zur Rückzahlung aufgefordert.
Dem Rückforderungsbegehren sollte nicht ungeprüft nachgekommen werden, rät der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
„Wie aus einer Vielzahl der diesseits gemeldeten Schadensangelegenheiten bekannt, wurden die wenigsten Anleger auf die aus einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung resultierenden Risiken von ihren jeweiligen Beratern hingewiesen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. die Anlageberatungsfirmen könnten dem Rückforderungsbegehren entgegen gehalten werden.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern demzufolge vor Rückzahlung möglicher Ausschüttungen bzw. vor Zahlung monatlicher Raten bei Zeichnung des Ratenanlagemodells „Sprint“ durch einen auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts prüfen zu lassen, ob die Forderung überhaupt begründet ist.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. arbeitet mit Vertrauensanwälten aus ganz Deutschland zusammen, welche Mitglieder aktiv unterstützen können.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info@schutzverein.org oder setzen Sie sich mit uns fernmündlich ins Benehmen unter 0851-9884011.