Nachdem die Accessio AG bereits seit mehreren Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, wurde nun über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 28 IN 143/10). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Klaus Pannen bestellt.
Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, ihre Forderung bis zum 27.10.2010 zur Insolvenztabelle anzumelden. Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist sodann der 30.11.2010.
„Anleger, welche bereits einen Titel gegen die Accessio AG erwirkt haben, sind dringendst über ihre anwaltlichen Vertreter aufzufordern, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, besteht demgegenüber für Anleger, welche ihre Schadensersatzansprüche gegen die Accessio AG bislang noch nicht gerichtlich geltend gemacht haben, die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter die geltend gemachten Forderungen bestreiten wird“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V., welche betroffenen Anlegern anrät, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. ist unter der Infomailadresse info@schutzverein.org erreichbar. Über unsere Interessengemeinschaft können sich geschädigte Kapitalanleger über weitere rechtliche Möglichkeiten informieren.