Am 23.07.2014 findet die Hauptversammlung 2014 der PartnerFonds AG in München statt. Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge vom Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten sollten bis zum Ablauf des 08.07.2014 eingereicht werden, damit diese entsprechend vorab veröffentlicht werden können.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Bezug auf eine aktuelle Mitteilung der Zeitschrift „Kapitalmarkt intern“.
Wie Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V., weiters berichtet, haben sich Aktionäre der Schutzorganisation „Wachsame Aktionäre der PartnerFonds AG“ an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. gewandt, um auf diesem Wege auf die Möglichkeit einer dortigen Bevollmächtigung hinzuweisen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. nimmt diesen Hinweis auf, um alle Anleger dazu aufzurufen, ihr Stimmrecht aktiv auszuüben und ihr Schicksal in die Hand zu nehmen, um dem Treiben bei PartnerFonds ein Ende zu setzen und das verbleibende Kapital möglichst schonend zurückzuführen.
Die seinerseits als 3. bzw. 4. Gesellschaft für den Mittelstand KG firmierende PartnerFonds AG hatte bereits in der Vergangenheit für Gesprächsstoff gesorgt, von vielen Anlegeranwälten die Rechtsauffassung vertreten wird, dass die damals anlässlich der jeweiligen Beratung verwandten Emissionsprospekte falsch sind.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in ihrer Stellungnahme weiter:
„Es gibt hierzu zwei gegenteilige Entscheidungen des Landgerichts München I, ob hier tatsächlich das jeweilige Fondsprospekt inhaltlich nicht richtig ist oder nicht. Entscheidend für eine gerichtliche Auseinandersetzung sind indes immer die individuellen Beratungsinhalte, welche schlussendlich zur Zeichnung der in Rede stehenden Fondsgesellschaft geführt hatten. Hier gilt es – auch aus verjährungsrechtlichen Gesichtspunkten – umfassend mögliche Ersatzansprüche zu prüfen, sollte der Anleger mit dem Verlauf seiner Beteiligung unzufrieden sein“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anlegern eine grundsätzliche Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche, gerne auch durch den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Wenn Sie hieran Interesse haben, so schreiben Sie uns unter dem Stichwort „PartnerFonds AG“ unter info@schutzverein.org.