Mit der Nachricht, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall für die deutsche Lehman Brothers Bankhaus AG festgestellt hat, keimte bei zahlreichen privaten Kleinanlegern die Hoffnung auf, dass das in Lehman Brothers Zertifikate investierte Kapital möglicherweise doch noch zu retten ist.
Leider zu unrecht! Private Kleinanleger, die den Empfehlungen ihrer Hausbanken gefolgt sind und nun Lehman Brothers Zertifikate im Depot haben, hilft die Feststellung des Entschädigungsfalles nicht weiter.
Der Grund hierfür ist, dass die vom Entschädigungsfall betroffene deutsche Lehman Brothers Bankhaus AG kaum Privatkunden hat und die Zertifikate, die in Deutschland an etwa 30.000 Privatkunden von deren Hausbanken zum Kauf empfohlen wurden, entweder von der amerikanischen Muttergesellschaft oder von anderen ausländischen Tochtergesellschaften ausgegeben wurden.
Darüber hinaus werden Zertifikate grundsätzlich nicht vom Einlagensicherungsfonds geschützt. Der Schutz gilt lediglich für Sparbücher, Girokonten, Termingelder und für Sparbriefe. Fonds, Zertifikate und andere Finanzprodukte oder Wertpapiere fallen nicht in den Schutzbereich.
Leider kommen somit hauptsächlich nur institutionelle Anleger, wie Banken oder Versicherungen, in den Genuss der Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds. Privaten Kleinanlegern bleibt somit nur der Weg über eventuelle Schadensersatzansprüche gegen die beratene Bank.