Formfehler bei Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, auch viele Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag vorzeitig aufzulösen, ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat ausgehend von den aktuellen Rechtsprechungsnachweisen eine Dokumentation erstellt, welche kostenfrei interessierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden kann.
Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V.:
„Über eine Reihe von Widerrufsbelehrungen haben in den vergangenen Jahren bereits die Gerichte, darunter oft auch der BGH, geurteilt und dabei aufgezeigt, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu stellen sind und welche Fassungen als unzureichend angesehen werden. Gleichzeitig hat sich im Zuge der bislang erfolgten Prüfung diverser Widerrufsbelehrungen ergeben, dass in den seltensten Fällen die Banken das inhaltlich und gestalterisch unveränderte amtliche Muster verwandt haben. Jede vom Muster abweichende Widerrufsbelehrung ist indes offen für eine kritische Beurteilung. Denn immer wenn die Bank eine andere Widerrufsbelehrung formuliert oder Änderungen, Auslassungen und Zusätze an der Musterwiderrufsbelehrung vornimmt, kann sie sich nicht auf die Richtigkeit der von ihr verwendeten Belehrung stützen“.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet außerdem eine rechtliche Einschätzung an, ob die verwandte Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein könnte und ob in Folge dessen der Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden kann.
Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org.