Am 20.10.2011 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr.: 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG eröffnet.
Sodann steht bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Betroffene dieser Fonds-KG zu befürchten, dass sie die aus negativen Kapitalkonten geleisteten Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückzahlen müssen.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Der Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann:
„Die Gefahr der sogenannten Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB ist einer Fondsgesellschaft in Form der Kommanditgesellschaft immanent. Werden von der Fondsgesellschaft Ausschüttungen aus negativen Kapitalkonten geleistet, so steht für die Anleger zu befürchten, dass im Falle der Insolvenz diese Zahlungen von einem Insolvenzverwalter auf einmal und im Gesamten zurückgefordert werden können, dieses Zahlungsbegehren auch rechtens ist, wenn die Ausschüttungen tatsächlich aus negativen Kapitalkonten geleistet wurden“.
Den Angaben vom Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. zufolge, wurden indes die Anleger in den wenigsten Fällen auf diese Gefahr hingewiesen, in aller Regel mögliche Risiken aus einer Fondsbeteiligung von betroffenen Anlegern auch aus dem Prospekt nicht herausgelesen werden können, wenn das Fondsprospekt weder kurz vor Zeichnung oder direkt am Beratungstag überlassen wurde.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hierzu:
„Ein Emissionsprospekt muss grundsätzlich rechtzeitig, d.h. zeitlich weit vor Zeichnung einem Anleger überlassen werden. Andernfalls ist dieser nicht mehr in der Lage, den Inhalt dieses Fondsprospekts zu erfassen, so dass er ausschließlich auf die mündlichen Darlegungen seines Beraters angewiesen ist.
Oftmals werden in einem Beratungsgespräch indes die einer Fondsbeteiligung in Form der KG immanenten Kapitalverlustrisiken verschleiert bzw. verharmlost, so dass die Beratung nicht pflichtgerecht ist“.
Betroffenen wird angeraten, umgehend prüfen zu lassen, ob und gegen wen Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung einschließlich einer Freistellung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Insolvenzverwalter bestehen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet hierzu jedem Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche.
Weitere Informationen unter info@schutzverein.org.