Rückabwicklung wegen falscher Widerrufsbelehrung?
Die Verbraucherzentralen Bremen, Hamburg und Sachsen fanden durch Prüfung von rund 10.000 Kreditverträgen heraus, dass die große Mehrheit der nach dem 1. November 2002 abgeschlossenen Kredit- und Darlehensverträge fehlerhaft ist.
Konkret geht es dabei darum, dass die meisten Belehrungen über den Widerruf des Darlehensvertrags nicht dem Muster des Bundesjustizministeriums entsprechen und vom BGH als unwirksam erklärt wurden (Az. 12 O 547/13).
Davon betroffen sind auch viele Kunden der Sparkassen, wie der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bei der Überprüfung hunderter Kreditverträge verschiedener Banken festgestellt hat.
Widerruf: Ihre Chancen
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. prüft,
- ob auch Sie die Möglichkeit haben, Ihren Kredit/Ihr Darlehen durch einen vorzeitigen Widerruf - ohne zusätzliche Bankgebühren – zu kündigen und
- ob auch Sie aufgrund niedriger Zinsen mit einer günstigeren Anschlussfinanzierung tausende Euro sparen können.
- ob auch Sie Anspruch auf Rückerstattung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf haben.
- ob auch Sie Anspruch auf Rückerstattung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung nach Ablösen eines Kredits/Darlehens haben.
Der Schutzverein
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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