In seiner Entscheidung vom 21.05.2015 hat das OLG München der seit 2011 oftmals in Darlehensverträgen verwandten „Baukastensysteme“ eine klare Abfuhr erteilt. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
„Das OLG München hat die Rechtsauffassung des Erstgerichts, wonach die von der Bank verwendeten Baukastensystemen dem Deutlichkeitsgebot entspräche, verneint, unter anderem weil bereits optisch die dortige Widerrufsbelehrung weitere Informationen enthielt, was den Anforderungen der Rechtsprechung an einer hervorgehobenen und deutlichen Gestaltung dieser Informationen nicht entspricht“, so Bettina Wittmann, Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V. in ihrer Stellungnahme zu dieser Entscheidung.
Damit eröffnet sich für viele Verbraucher, welche in den Jahren 2011 und 2012 Darlehensverträge oder Immobiliendarlehensverträge abgeschlossen haben, die Möglichkeit des vorzeitigen Ausstiegs aus ihrem Darlehensvertrag. Rechtsfolge der vom OLG München getroffenen Feststellung war die Rückzahlung der von den dortigen Darlehensnehmern gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nach vorzeitiger Beendigung der dortigen Darlehensverträge.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht betroffenen Darlehensnehmern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung ihrer Darlehensverträge. Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org