Wenn Sie Ihren unliebsamen Diesel loswerden wollen, haben Sie mit dem Widerrufsjoker möglicherweise eine zusätzliche Chance. So sind in einigen Autokredit-Verträgen die Widerrufsinformationen falsch, was zur Folge hat, dass die Autokäufer auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrages aussteigen können.
Der zweite Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann erklärt:
„Der BGH hat in zwei Verfahren gegen autofinanzierende Banken die Entscheidung getroffen, dass die dort beinhalteten Widerrufsinformationen/Pflichtangaben fehlerfrei waren. Demzufolge blieb die Klage des Verbrauchers um die Rückabwicklung seines Kreditvertrages leider erfolglos“.
Dennoch erkennt Frau RAin Bettina Wittmann Möglichkeiten, den Autokreditvertrag zu widerrufen. So muss der EuGH auf Vorlage des LG Ravensburg entscheiden, wie die Banken die Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensverträgen ausgestalten müssen.
Da immer eine individuelle Prüfung des Kreditvertrages notwendig ist, ermöglicht der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. anhand des nachfolgenden „Fragebogens Widerruf KFZ“ eine umfassende rechtliche Erstbewertung.
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